Versicherung - Abrechnung durch Kostenvoranschlag?
Hallo, ich habe eine Schaden in der Wohnung in der Höhe von 750€ ungefähr. Hab Kostenvoranschläge von 2 Handwerkern eingeholt. Diese sind auch bereits bei der Versicherung eingereicht. Wie geht das jetzt weiter? Wieviel Geld bekomme ich von dem Kostenvoranschlag? Ich würde die Reperaturen gerne selbst durchführen. Beim Telefonat mit der Versicherung wurde mir gesagt, das man dann die Originalrechnung nach Behebung des Schadens noch bräuchte. Diese hab ich aber nicht, wenn ich es selber mache. Hab mehrmals gelesen, das die Versicherung dann nur 50% bezahlt, oder eben garnicht, was is denn nun der Fall? Bitte um Hilfe :(
3 Antworten
Das kommt ganz auf die Versicherung an. Ich habe auch schon einen Schaden selber behoben und mir wiurde neben den Materialkosten (voll) dann für den Zeitaufwand ein Stundensatz angerechnet. Mußt du einmal bei deiner Versicherung anfragen.
Musstest du dafür Rechnungen vorlegen?
Es kommt darauf an, ob es sich um einen Hausrat- oder einen Gebäudeschaden handelt. In der Hausratversicherung wird eine fiktive Schadenabrechnung nur netto (also abzüglich der MWSt.) vorgenommen, wenn keine Belege für die Wiederbeschaffung vorgelegt werden. In der Gebäudeversicheung ist die Wiederherstellung nachzuweisen. Ohne Wiederherstellung gibt's i.d.R. keine Entschädigung. Wird die Wiederherstellung selbst vorgenommen, können die erforderlichen Materialien brutto erstattet werden, der eigene Arbeitsaufwand kann mit einem Stundensatz zw. 10,00 und 15,00 EUR vereinbart werden. Es ist selbstverständlich, dass hier nicht die Stundenverrechnungssätze einer Fachfirma angesetzt werden können! Empfehlung: Mit dem Versicherer absprechen.
Hallo, wie bereits ausgeführt, kannst und darfst Du den Schaden selbst beheben. Es wurde ebenfalls schon richtig erwähnt, dass es für Deine Arbeitszeit i.d.R. einen Stundenlohn von 10,00€ anerkannt wird. Mehr wird meistens nicht bezahlt.
Leider geht aus Deiner Schilderung nicht hervor, um welche Schadenart und welchen Vertrag es sich handelt. Für Deine Arbeitsstunden brauchst Du keine Rechnung stellen, aber die Anzahl der Stunden können nicht beliebig erhöht werden. Das wird man prüfen und ggf. streichen. Materialkosten (nur mit Belge) werden selbstverständlich voll bezahlt.
Aber antworte mir doch bitte, um was für einen Schaden es sich handelt, denn dann kannst Du auch noch weitere Kosten geltend machen. Bitte ausführlichere Informationen. Danke.