Wie funktioniert es, wenn ein Kind sich am Wochenende vom Jugendamt in Obhut nehmen lassen will?
Die beste Freundin meiner Tochter (beide 14) hat seit langer Zeit extreme Probleme zu Hause (Vater alleinerziehend mit Lebensgefährtin, Mutter lebt nicht mehr) die jetzt über Weihnachten eskaliert sind. Samstagmorgen kam sie zu uns und hat gesagt, sie geht nicht mehr nach Hause. Sie kann nicht mehr. Ich habe dann gesagt, sie kann hier bleiben und ich versuche, jemand vom Jugendamt zu erreichen. Hahaha, am WE nach Weihnachten. Selten so gelacht. Katastrophe! Notruf-Handy, das beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem AB angegeben war hatte nur Mailbox und wie ich heute erfahren habe, geht das nur unter der Woche zu den aktuellen Bürozeiten - da kann ich auch gleich auf dem JA anrufen. Polizei sagt nur, der Vater ist der Erziehungsberechtige, wenn er das Kind von mir verlangt, muss sie zurück. Lange Rede kurz, genau so war es dann auch. Monatelang nicht nach ihr geschaut, war ihm alles total egal, wo sie ist, was sie macht und wann sie nach Hause kommt. Gestern hat er versucht, sie mit der Polizei bei mir holen zu lassen. Wir haben es zum Glück geschafft, sie doch noch in Obhut nehmen zu lassen. Das JA sagt mir heute morgen, wenn das Kind (14 Jahre) beim JA vorstellig wird und sagt, dass sie nicht mehr nach Hause geht, dann wird sie erst mal sofort in Obhut genommen. Und da am WE oder an Feiertagen niemand zu erreichen ist, müsste die Polizei aufgesucht werden und eigentlich erst mal genau so handeln. Ich habe auch mehrfach versucht, den Polizisten zu erklären, dass wir Angst haben, sie zurück zu schicken, dass der Vater gewalttätig ist und Schusswaffen zu Hause hat. Das Mädchen selbst war total hysterisch und hat geheult und geschrien, sie geht da nicht mehr hin. Meine Angst war auch, wenn der Vater ihr nichts macht, tut sie sich selbst was an. Sie hat sich schon mal geritzt. Lakonische Antwort der Polizeit: Er ist der Erziehungsberechtigte und gegen ihn liegen keine Akten vor. Fazit: Sie können erst einschreiten, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
Kann das wirklich sein? Das JA sagt, wenn sie nicht will muss sie nicht, sie kann sich über das JA in Obhut nehmen lassen. Die Polizei sagt, das kann sie mit 14 nicht entscheiden, sie muss zum Vater zurück. Egal was. Die Polizisten wollten bei mir in der Wohnung alleine mit ihr sprechen Es ist sehr schnell laut geworden und ich hatte so ein bisschen das Gefühl, sie haben sie nicht ernst genommen und versucht ein bisschen einzuschüchtern. Die Polizisten haben einen leicht genervten Eindruck bei mir hinterlassen. Als wäre ihnen das schon wieder alles zu viel Arbeit. Ich habe leider persönlich keine guten Erfahrungen mit der Dienststelle. Wer hat Recht? Wie sieht die Sachlage aus? Durften die Polizisten überhaupt alleine mit ihr reden oder hätte da ein Erwachsener anwesend sein müssen? Wir hätten heute Termin bei einer Beratungsstelle gehabt um sie in Obhut nehmen zu lassen, und der Mann einer Nachbarin, Polizist bei einer anderen Diensstelle, hätte sie dort hingefahren.
3 Antworten
Gewalttätig und Schusswaffen reicht mir komplett. Bitte rufe
116 111
Diese Telefonnummer ist kostenlos und geht ohne Vorwahl europaweit. Da sind Ehrenamtliche die sehr kompetent sind.
Bitte beachte:
Da sich die Mehrheit der Bevölkerung nicht drum kümmert sind die Jugendämter unterbesetzt und mit viel zu wenig Geld ausgestattet. Das Gleiche gilt für die Polizei. Es macht also absolut keinen Sinn diesen Menschen Vorwürfe machen zu wollen. In beiden Fällen kann die Bevölkerung vor Ort durchaus für Veränderung sorgen, sie von der örtlichen Politik einfordern. Wenn sie denn will. Will sie aber mehrheitlich nicht. Deshalb so miserable Zustände.
Die Kompetenten welche Du unter der Rufnummer erreichst arbeiten ehrenamtlich, nehmen sich die Zeit - welche eben jene von unseren Steuergeldern Bezahlten nicht haben - um sich so fit als irgend möglich zu halten. Entsprechend gut können sie beraten.
Stimmt. Aber mittlerweile sind sie fähig jenen die sie haben Dampf unterm Allerwertesten zu machen. Und dann kann sich kein Familienrichter raus reden keine Zeit zu haben. Eine Stadtverwaltung darf dann davon ausgehen dass die Frage öffentlich im Raum steht warum das Jugendamt so prekär ausgestattet ist. .....
Und dennoch wird in erster Instanz der Heranwachsende nach Hause gebracht wenn der Erziehungsberechtigte die Polizei zur Hilfe nimmt.
Wenn beim Jugendamt grade niemand erreichbar ist, dort in dem Moment nichts gemacht werden kann... ja wohin denn dann? Rechtlich gehört das Kind dann nach Hause zum Erziehungsberechtigten.
So, der Vater ist also desinteressiert, gewalttätig und hat Schusswaffen daheim? Ist das zu 100 Prozent sicher, oder stützt sich dies auf die Aussage des Teenagers? Das darf man nicht vergessen.
Die Polizisten haben, so wie es auf mich wirkt, streng nach Vorschrift gehandelt. Wenn man nicht weiß wohin mit dem Kind, beim Jugendamt niemand greifbar ist an dem Tag, zwischen dem Erziehungsberechtigten und dem Obdach bietenden Erwachsenen keine Einigung entsteht, dann muss das Kind erst mal zum Erziehungsberechtigten nach Hause. Schließlich kann das Kind ja weder auf der Straße stehen noch die Zeit auf dem Polizeirevier verbringen.
Und ja, solange nichts aussagekräftiges passiert ist, sind der Polizei die Hände gebunden. Das ist selbst so wenn man vom Nachbarn bedroht werden würde o.ä.
Nun ja, jetzt ist Montag und alle Behörden haben wieder geöffnet. Ehrlich gesagt wundert es mich das vom Jugendamt absolut niemand erreichbar war, in jeder größeren Stadt gibts doch Not-Anlaufstellen und das eine oder andere Jugendwohnheim etc.
Alles "hätte, wenn, aber" bringt nix. Wenn das Mädel noch immer zum Jugendamt will, heute gehts sicher.
Das der Vater Schusswaffen zu Hause hat und damit auch schon gedroht sagt weiß ich auch von den Großeltern des Mädchens, den Eltern des Vaters. Die wohnen im selben Haus und haben auch Angst vor ihm. Kind ist gestern schon weg gekommen. Die Notruf-Handynummer, die ich hatte, ist nur unter der Woche zu den Bürozeiten besetzt. Ich habe gestern alles abtelefoniert, was mir eingefallen ist. Wir haben im Nachbarort ein Frauenhaus. Aber da sie minderjährig ist, konnten die leider nichts machen.
JA hat heute gesagt, die Polizei hätte eine Notrufnummer, wo sie jemanden kontaktieren können. Da habe ich dann nur zu hören bekommen, sie haben es ja schon beim JA versucht, da brauchen wir ja nicht mehr anrufen.
Es ist vollkommen egal ob die Aussage stimmt oder nicht, jedes Kind und jeder Jugendliche darf um Inobhutnahme bitten und das MUSS auch gewährt werden!
Wenn niemand direkt vom Jugendamt erreichbar ist, dann gibt es genügend andere Anlaufstellen, die die Polizei kennen muss.
Das war einfach Versagen der diensthabenden Beamten.
Ich fürchte in diesem Fall ist Spielraum für Interpretationen und die reine Einschätzung der in dem Moment aktuelle Lage.
Ich denke, ich hätte mir die Finger wundgetippt auf der Suche nach einer Notunterkunft etc.
Wenn die Polizisten so reagieren, wendet euch an eine andere Dienststelle - mit 14 Jahren kann ein Kind allein entscheiden, ob es in Obhut des Jugendamtes genommen werden möchte.
Sonst auch gerne mal auf §42 Absatz 1, Punkt 1, SGB VIII verweisen!
Irgendwelche Ehrenamtlichen haben aber keine rechtliche Handhabe.