Wie funktioniert es, wenn ein Kind sich am Wochenende vom Jugendamt in Obhut nehmen lassen will?

3 Antworten

Gewalttätig und Schusswaffen reicht mir komplett. Bitte rufe 

116 111

Diese Telefonnummer ist kostenlos und geht ohne Vorwahl europaweit. Da sind Ehrenamtliche die sehr kompetent sind. 

Bitte beachte: 

Da sich die Mehrheit der Bevölkerung nicht drum kümmert sind die Jugendämter unterbesetzt und mit viel zu wenig Geld ausgestattet. Das Gleiche gilt für die Polizei. Es macht also absolut keinen Sinn diesen Menschen Vorwürfe machen zu wollen. In beiden Fällen kann die Bevölkerung vor Ort durchaus für Veränderung sorgen, sie von der örtlichen Politik einfordern. Wenn sie denn will. Will sie aber mehrheitlich nicht. Deshalb so miserable Zustände. 

Die Kompetenten welche Du unter der Rufnummer erreichst arbeiten ehrenamtlich, nehmen sich die Zeit - welche eben jene von unseren Steuergeldern Bezahlten nicht haben - um sich so fit als irgend möglich zu halten. Entsprechend gut können sie beraten. 

DieKatzeMitHut  03.01.2016, 17:06

Irgendwelche Ehrenamtlichen haben aber keine rechtliche Handhabe.

hertajess  03.01.2016, 19:25
@DieKatzeMitHut

Stimmt. Aber mittlerweile sind sie fähig jenen die sie haben Dampf unterm Allerwertesten zu machen. Und dann kann sich kein Familienrichter raus reden keine Zeit zu haben. Eine Stadtverwaltung darf dann davon ausgehen dass die Frage öffentlich im Raum steht warum das Jugendamt so prekär ausgestattet ist. .....

Und dennoch wird in erster Instanz der Heranwachsende nach Hause gebracht wenn der Erziehungsberechtigte die Polizei zur Hilfe nimmt.

Wenn beim Jugendamt grade niemand erreichbar ist, dort in dem Moment nichts gemacht werden kann... ja wohin denn dann? Rechtlich gehört das Kind dann nach Hause zum Erziehungsberechtigten.

So, der Vater ist also desinteressiert, gewalttätig und hat Schusswaffen daheim? Ist das zu 100 Prozent sicher, oder stützt sich dies auf die Aussage des Teenagers? Das darf man nicht vergessen.

Die Polizisten haben, so wie es auf mich wirkt, streng nach Vorschrift gehandelt. Wenn man nicht weiß wohin mit dem Kind, beim Jugendamt niemand greifbar ist an dem Tag, zwischen dem Erziehungsberechtigten und dem Obdach bietenden Erwachsenen keine Einigung entsteht, dann muss das Kind erst mal zum Erziehungsberechtigten nach Hause. Schließlich kann das Kind ja weder auf der Straße stehen noch die Zeit auf dem Polizeirevier verbringen.

Und ja, solange nichts aussagekräftiges passiert ist, sind der Polizei die Hände gebunden. Das ist selbst so wenn man vom Nachbarn bedroht werden würde o.ä.

Nun ja, jetzt ist Montag und alle Behörden haben wieder geöffnet. Ehrlich gesagt wundert es mich das vom Jugendamt absolut niemand erreichbar war, in jeder größeren Stadt gibts doch Not-Anlaufstellen und das eine oder andere Jugendwohnheim etc.

Alles "hätte, wenn, aber" bringt nix. Wenn das Mädel noch immer zum Jugendamt will, heute gehts sicher.

Magpie01 
Fragesteller
 28.12.2015, 12:37

Das der Vater Schusswaffen zu Hause hat und damit auch schon gedroht sagt weiß ich auch von den Großeltern des Mädchens, den Eltern des Vaters. Die wohnen im selben Haus und haben auch Angst vor ihm. Kind ist gestern schon weg gekommen. Die Notruf-Handynummer, die ich hatte, ist nur unter der Woche zu den Bürozeiten besetzt. Ich habe gestern alles abtelefoniert, was mir eingefallen ist. Wir haben im Nachbarort ein Frauenhaus. Aber da sie minderjährig ist, konnten die leider nichts machen.

JA hat heute gesagt, die Polizei hätte eine Notrufnummer, wo sie jemanden kontaktieren können. Da habe ich dann nur zu hören bekommen, sie haben es ja schon beim JA versucht, da brauchen wir ja nicht mehr anrufen.

DieKatzeMitHut  29.12.2015, 11:44

Es ist vollkommen egal ob die Aussage stimmt oder nicht, jedes Kind und jeder Jugendliche darf um Inobhutnahme bitten und das MUSS auch gewährt werden!
Wenn niemand direkt vom Jugendamt erreichbar ist, dann gibt es genügend andere Anlaufstellen, die die Polizei kennen muss.

Das war einfach Versagen der diensthabenden Beamten.

Rockige  29.12.2015, 11:52
@DieKatzeMitHut

Ich fürchte in diesem Fall ist Spielraum für Interpretationen und die reine Einschätzung der in dem Moment aktuelle Lage.

Ich denke, ich hätte mir die Finger wundgetippt auf der Suche nach einer Notunterkunft etc.

Wenn die Polizisten so reagieren, wendet euch an eine andere Dienststelle - mit 14 Jahren kann ein Kind allein entscheiden, ob es in Obhut des Jugendamtes genommen werden möchte.

Sonst auch gerne mal auf §42 Absatz 1, Punkt 1, SGB VIII verweisen!