Kann man das Kind von Jugendamt rausholen?

6 Antworten

Wenn das Jugendamt keine Notwendigkeit sieht, das Mädchen länger zu beherbergen, dann kommt das Kind "nach Hause" - wie immer dieses Aussieht.

Somit kann sich das Kind zunächst nicht dagegen wehren, weil noch nicht volljährig und Entscheidung der Eltern (Mutter) zählt.

Gibt es kurz darauf erneut Probleme und das Szenario wiederholt sich - dann könnte die Geschichte einen anderen Ausgang nehmen.

Bei einmaligen Auffälligkeiten, wo keine erheblichen Defizite in der Familie erkennbar sind, ist es normal, dass das Kind wieder an sein "zuHause" übergeben wird.

Die Familie ist dann auf jeden Fall vorgemerkt. Beim zweiten Vorfall dieser Art wird dann schon mal genauer hingeschaut...

Grüße, ----->

Menuett  17.10.2016, 12:02

Schmarrn. Die Polizei kann hier eine agressive Mutter bezeugen.

Da muß das Kind nicht wieder hin.

PoisonArrow  17.10.2016, 12:15
@Menuett

KÖNNTE bezeugen, beim ersten Ausrutscher wird diese gewöhnlich nicht mal befragt. Außerdem zählt in diesem Fall wohl auch und ganz klar die Situationsbezogenheit.

Da heißt es "allgemein angespannte Situation, erhitzte Gemüter usw." Gab es zuvor keine Auffälligkeiten dieser Familie / Mutter, wird es nach dieser Aktion keine weitere Konsequenz haben.

Wird das Kind vom Jugendamt wieder "abgeliefert", weil es keinen offensichtlichen Grund gibt, es weiterhin von zu Hause fernzuhalten, dann kann das Kind noch so viel Geschrei machen.

Lies doch, was da steht. Es geht im Wesentlichen um Handy, Facebook und so etwas.

Kein Vollrausch, Prügel, Verwahrlosung etc.

Da schreien pubertierende Kinder "gerne" mal, dass sie zu Hause die Hölle auf Erden haben.

Und, dass die Mutter nach dem ganzen Szenario aggressiv rüberkam, tja... wer weiß, wie man selbst reagieren würde, wenn das Kind im anderen Stadteil auf dem BHF auftaucht.

Grüße, ----->

Warum werd ich das Gefühl nicht los das du mit der Story direkt zu tun hast?

Und ja, wenn selbst das Jugendamt keine Veranlassung sieht um tätig zu werden muss der Terrorteen wieder zur Mama und dort mit der Strafe leben.

Btw: Das mit dem "richtig" lesen fällt bei deiner Grammatik nicht gerade leicht. ;-)

GizCla0808 
Fragesteller
 17.10.2016, 11:12

Als erstes mal auch wenn es mit mir zutun haben sollte ?! Wen juckts?  Zweiten kannst du ja bei mein allgemeinen fragen ja sehen wann ich mein erstes kind bekommen habe !! Und das dieses jahr also kann mein kind schonmal keine 14 sein !!! Aber es muss ja immer irgendwelche sprüche abgelassen werden ist normal !!

Ich bin auch neu aufgewachr denkst du ich achte jetzt auf grammatik. Wichtigste ist das man mich versteht. !!

Meine hände sind noch betäubt dazu da ich schwanger bin wieder  ich bin hier schnell am schreiben. meine nachbarin bat mir diese frage zu stellen. Wo liegt jetzt das problem.

Dog79  17.10.2016, 11:16
@GizCla0808

Das Problem is das ich dir die Geschichte so wie du sie beschreibst nicht wirklich abkaufe. 

Und was ich von Leuten halte denen Grammatik amPo vorbei geht weils um 11 erst mal aufgestanden sind behalte ich lieber für mich.

Fakt is das die Kurze Pech hat wenn das Jugendamt keine Veranlassung sieht.

cooper1810  17.10.2016, 11:19
@Dog79

Das stimmt so nicht....das Kind ist in einem Alter wo es seinen Aufenthaltsort mit bestimmen darf......

Dog79  17.10.2016, 11:21
@cooper1810

Kind bekam offenbar klar gesagt das sie keine Hilfe bekommt also is der Fall klar bis sie das nächste mal abhaut. 

Menuett  17.10.2016, 12:06
@Dog79

Da das Jugendamt sie nicht nach Hause schickt, ist die Situation gar nicht so klar.

Die Polizei kann bezeugen, dass die Mutter sogar agressiv gegen Beamte ist. Da ist dann anzunehmen, dass sie das gegenüber dem Teen noch viel mehr ist.

Da muß dann ein Teen natürlich nicht zurück.

Du solltest vielleicht besser Deutsch lernen.  Das kann man gar nicht richtig lesen.

Einer agressiven Mutter darf man ein Kind gar nicht mitgeben. Schlagen und entwürdigende Maßnahmen sind in Deutschland verboten.

Wenn zu befürchten ist, dass die Mutter das Kind schlägt oder sonst mißhandelt, dann bekommt sie das Kind auf keinen Fall.

Auch darf man einem Teen nicht alles verbieten, die Mutter ist verpflichtet, altersgemäß zu erziehen.

Die Mutter kann das nicht so ohne weiteres entscheiden, wenn das Mädchen den Verbleib bei der Mutter verweigert und glaubhaft eine Gefährdung versichert. Da spielen aber auch immer viele Faktoren eine Rolle- alleine aus Kostengründen sind die Jugendämter immer bemüht, dass Kinder wieder zurück nach Hause kommen- und auch rechtlich muss dies angestrebt werden. Auf der anderen Seite ist es für Jugendliche - selbst mit problematischen Elterhäusern - niemals toll im Heim zu wohnen - wenn dies längerfristig ein Jugendlicher dem Eltterhaus vorzieht, muss es da mehr Probleme gegeben haben als ein paar Verbote. Das sage ich aus meiner Berufserfahrung im Heim und beim Jugendamt.

Ich musste den Text 2 mal lesen um einigermassen zu verstehen was gemeint ist.. Naja..

Soweit ich weiss nimmt das JA nicht einfach grundlos Kinder mit.. und weil sie/du gemein war/wars zu den Polizisten ist auch kein Grund. 

Ich kann mir auch schwer vorstellen dass das Kind wegen der Strafe nicht nach Hause zurück will. Wenn es schon immer problematisch war wie du sagst, gibt es bestimmt andere Gründe. Es MUSS nach Hause, das Jugendamt ist keine Familientherapie, die haben mit ganz anderen Fällen zu kämpfen. Solange es natürlich kein Ernstfall ist behalten die nicht die Kinder einfach so auf Wunsch, weil es gerade mal rebelliert.

Kann man sein Kind einfach so auf die Schnelle ins JA schicken? Irgendwie kann ich dem Ganzen nicht folgen, zu viele Widersprüche..

GizCla0808 
Fragesteller
 17.10.2016, 11:20

Die polizisten hatten sie das entschieden das dass kind ins JA gehen soll weil die mutter sozusagen frech rüber kam!!!

Soo und wieso das kind nicht zurück will isttt weil sie von der mutter aus kein facebook kein handy kein freund haben darf. Das ist ihr einzigste grund.. ansonsten bekommt sie alles von der mutter... da gibts sonst garkeine probleme zwischen denen.

Joergi666  17.10.2016, 11:40
@GizCla0808

Woher weisst du denn die ganzen Details als Nachbarin? Deine Aussagen passen jedenfalls nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten zusammen. Bleibt das Kind in einer Fremdunterbringung, konnte es glaubhaft eine Gefährdungssituation bei der Mutter schildern- und diese besteht eben nicht bei Verboten.

Menuett  17.10.2016, 12:00
@GizCla0808

Die Mutter ist gesetzlich verpflichtet altersgemäß zu erziehen.

Das Verbot eines Freundes ist da schon mal so einfach nicht drin.

Wenn die Mutter sogar gegenüber der Polizei aggressiv ist, dann gibt es keinen Grund anzunehmen, dass sie es gegenüber der Tochter nicht ist.

Dann darf man das Kind nicht zur Mutter lassen.

Menuett  17.10.2016, 12:01
@Joergi666

Die Gefährdungssituation konnte hier wohl von der Polizei bezeugt werden.

Menuett  17.10.2016, 11:59

Wenn das Jugendamt das Mädchen nicht nach Hause schickt, kannst Du davon ausgehen, dass es sich hier um einen "ganz anderen Fall" handelt.