Wo bekomme ich Hilfe bei ungerechtfertigter Inobhutnahme meines Kindes durch das Jugendamt

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, Dein Fall kommt mir bekannt vor und hier hilft lediglich ein ganz massives Vorgehen Deinerseits. 1. Anzeige bei der Polizei erstatten wegen Kindesentzug gegen Jugendamt und deren Helfer (z.B. Pol.Beamte, Psychologen vom Jug etc.), sofern Du weiterhin das Sorgerecht hast! 2. Dienstaufsichtsbeschwerde beim Sozialgericht einreichen gegen die beteiligten Fallbearbeiter beim Jugendamt. Einstweilige Verfügung zur sofortigen Herausgabe beantragen. 3. Eilantrag beim Familiengericht auf Herausgabe Deines Kindes. Die 3 Punkte sind völlig kostenlos! 4. Versierten RA damit beauftragen, Dich vor dem Fam.gericht rechtlich zu vertreten. Hierzu schreibst Du Deinen Fall bei www.anwalt.de ein und es wird sich ein interessierter Anwalt bei Dir melden. Viel Erfolg

Tarya2009 
Fragesteller
 12.12.2010, 14:48

Ich danke dir für deine Antwort. Ich hoffe, dass ich Chancen habe, meine Prinzessin wieder nach hause zu bekommen. Sie fehlt mir so sehr. Ich könnte ihr nie im Leben etwas tun und meine sogenannte Fallbeauftragte und der Teamleiter vom Jugentamt haben mich von Anfang an wie den letzten Dreck behandelt. Ausserdem ist mein Bruder verheiratet und lebt in absolut geordneten Verhältnis, auch was die finanzielle Seite angeht, haben er mit seiner Frau und Sohn mehr als der durchschnittliche Beamte. Sie wollten ja meine Kleine aufnehmen, bis zur entgültigen Entscheidung. Das wurde ja auch einfach unkommentiert unter den Teppich gekehrt!

Sofern dies noch nicht geschehen ist, kannst Du bzw. Dein Anwalt einen Eilantrag beim Familiengericht stellen, in dem beantragt wird, das Jugendamt dazu zu verpflichten, das Kind sofort wieder heraus zu geben. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, ist nicht zu beantworten - hierzu müßte man sowohl die Ermittlungsakte wie auch die Akte des Jugendamtes kennen. Schließlich sollen die ja einschreiten, BEVOR etwas passiert. Anhaltspunkte, daß etwas passieren KÖNNTE, können also für das Gericht durchaus ausreichend sein. Hier kommt es darauf an, was den Akten zu entnehmen ist - über die Vergangenheit und über den aktuellen Vorfall. Es wäre denkbar, daß das Familiengericht erst einmal den Ausgang des Strafverfahrens abwartet, bevor über eine Rückgabe des Kindes entschieden wird.

Denke da solltest du am besten zu einem Anwalt gehen und ihm deine Geschichte erzählen.

Es tut mir für euch beide wirklich leid. das hört sich unglaublich an. in anderen fällen wird nicht reagiert und bei dir. wie kann das jugendamt dein kind trotzdem behalten? dem kind geht es doch gut. ja, leider brauchst du wieder rechtlichen beistand.

Tarya2009 
Fragesteller
 11.12.2010, 19:25

Ich habe jetzt ja auch noch ne Anzeige am "Popo", wegen "Misshandlung Schutzbefohlener". Habe eine Anwältin am 25.10.2010 eingeschaltet, die bis heute keinen Finger gerührt hat. Seit letzten Mittwoch habe ich einen neuen Anwalt, der eigentlich nur Strafverteidiger ist und sich mit Familienrecht nicht so wirklich auskennt. Er will sich aber reinlesen und er ist total angerschiert. Ich hatte halt von Anfang an einen schlechten Stand bei meiner sogenannten Fallbeauftragten. Da der Vater der Kleinen in Haft ist und ich auch eine nicht unbewegte Vergangenheit habe, hat die mich sofort verurteilt. Obwohl ich seit Jahren nachweislich Clean bin, fährt diese Frau die Schiene dass ehemalige Drogenabhängige keine Kinder haben dürften, weil dies sowiese nicht schaffen. Darum hat man sie mir weggenommen. Sogar meinem neuen Anwalt kommt das alles seltsam vor. Die Arztbefunde haben ja eindeutig bestätigt, dass weder in der Vergangenheit, noch aktuell eine Misshandlung stattgefunden hat. Sie ist in der Pflegefamilie wo sie schon die ersten 9 Monate war. Sie lacht nichtmehr soviel-ist still geworden. Sie fehlt mir so sehr!!!

Sabune2  11.12.2010, 19:32
@Tarya2009

Du hast es geschafft clean zu werden, dann schaffst du auch deine tochter zurück zu bekommen. und dann wünsche ich dir eine fallbeauftragte die dich unterstützt.

Du solltest einen Rechtsanwalt damit beauftragen.