Ab wie viel Jahren hat man Mitspracherecht?

3 Antworten

Mit Vollendung des 14 Lebensjahres gilt man in Deutschland als Mündungsfähig und man hat damit ein Recht auf Mitsprache in dieser Angelegenheit.

Ich meine natürlich, als Mündig ,.

Nein, mündig ist man mit 18.

Der Jugendliche hat ein Wunsch- und Wahlrecht, kann aber nicht zu Hause bleiben, wenn das Jugendamt sich einen Gerichtsbeschluss besorgt.

@Menuett

Mit 18 ist man Geschäftsfähig, Mündig ist man, wie oben beschrieben.

Das kommt darauf an.

Warum hat das Jugendamt das vor, was ist da vorher passiert?

Ab 18, es sei denn das Jugendamt gibt ihm explizit eine Wahl. Ansonsten hat ein Jugendlicher sich der "Entscheidung des Jugendamtes" zu fügen, denn nicht einmal die Eltern können sich dem wiedersetzen

Das ist falsch.

Der Jugendliche wie auch die Eltern können sich da sehr wohl widersetzen.

Und das Jugendamt muß da auch zuerst das Gericht anrufen.

In Notfällen, wenn es um Leib und Leben geht, darf das Jugendamt direkt eingreifen, muß sich dann aber ganz ganz schnell um das Einverständnis des Gerichts bemühen.