Wie errechnet sich der Schadensersatz, wenn die Wohnung durch Trocknungsgeräte nicht mehr bewohnbar ist?

4 Antworten

Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Miete zu 100% gekürzt werden.

Ggf. gibt es noch Mehrkosten erstattet z.B. für einen weiteren Arbeitsweg.

Hier noch ein paar Infos:

http://www.mietminderung.org/mietminderung-hotelkosten/

Die Versicherung des Vermieters bzw. Hauseigentümers zahlt auch Mietausfälle.

Jeder Geschädigte ist aber verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Deshalb darfst Du nicht einfach ins nächst beste Hotel ziehen und die Rechnung einreichen. Könnte sein, dass Du dann auf einem größeren Betrag sitzen bleibst.

Zunächst einmal steht Dir für die Zeit 100%ige Mietminderung zu. Die Einsparung musst Du schon mal verwenden für eine Ersatzunterkunft. Wird die voraussichtliche Dauer der Trocknung mit z. B. 4 Wochen angegeben, ist der erste Weg zum Vermieter:

Kann er eine akzeptable Ersatzunterkunft stellen?

Wenn nicht, Hotels in der Umgebung anfragen und Angebote einholen.

Dann im Internet auf Airbnb und auf Vermietportalen, wie HomeCompany oder HC24, denn dort gibt es möbliertes Wohnen auf Zeit.

Am besten dann die Versicherung anrufen und mit denen die Für und Wider der Einzelnen Angebote durch sprechen und dann wird entschieden, für welches oder welche Angebote die Kosten übernommen werden. So bist Du dann auch auf der sicheren Seite.

Welche Hotels kann ich mir aussuchen?? 

Ein billiges. Luxusunterkunft muß der Vermieter nicht zahlen.

Schadensersatz wofür?

Die Miete kannst Du angemessen mindern. 

svipa18 
Fragesteller
 02.03.2017, 19:13

Schadensersatz für die Lärmbelästigung. Ich meine damit das Hotel. Was billig ist oder nicht ist ja immer Ansichtssache. Gibt es dafür irgendeine Gesetzesgrundlage??

anitari  02.03.2017, 19:22
@svipa18

Gibt es dafür irgendeine Gesetzesgrundlage??

Nein. Lass dich fachanwaltlich beraten.

Havenari  02.03.2017, 19:46
@anitari

Optional könnte man natürlich auch mit dem Vermieter sprechen, welche Ausweichlösung er zu zahlen bereit ist^^

Gerhart  03.03.2017, 12:38
@svipa18

Lärmbelästigung >>> Schmerzensgeld, aber kein Schadensersatz.

Die zulässige Mietminderung beträgt hier 100% (Bruttomiete).