Wer übernimmt Hotelkosten bei Wasserschaden?

9 Antworten

Sofern auch Hausrat durch den Leitungswasserschaden beschädigt wurde, kann Eure Hausratversicherung die Kosten einer Ersatzunterkunft - meist in begrenzter Höhe - übernehmen. In der Gebäudeversicherung sind hingegen Hotelkosten selten versichert, und wenn, dann meist nur für den Versicherungsnehmer. Also: Sofern bei Euch z.B. ein Teppich oder eine Schrankrückwand feucht geworden sind, sollte der Schaden der Hausratversicherung gemeldet werden, die dann auch "Hotelkosten" ersetzt.

Du schreibst es gäbe keinen Verursacher; damit entfällt der Regress gegen diesen.

"Hotelkosten" nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall sind eine Position, die sowohl in der Gebäude- als auch in der Hausratversicherung vertraglich bzw. bedingungsgemäß eingeschlossen sein können (sollten!). Beginnend bei 75,- EUR/Tag für max. 6 Wochen, kennt man auch 200,- EUR/Tag zeitlich begrenzt, oder Werte dazwischen.

Und jetzt darfst du selber raten, wer die Kosten trägt, wenn vorgenannte Positionen nicht mitversichert sind.

Das ist Aufgabe der Wohngebäudeversicherung. Aktuelle Premium Tarife übernehmen die Kosten hier solange wie nötig ohne Begrenzung, beim Standardtarif sind es meistens 3 Monate.

Nach dem der Boden erneuert wird, handelt es sich ja um einen Gebäudeschaden und somit müsste die bestehende Wohngebäudeversicherung die Hotelkosten, bzw. Ersatzunterkunft zahlen. Aber nur dann, wenn dies in der Gebäudeversicherung überhaupt abgedeckt ist, was bei Altverträgen oft nicht der Fall ist.

Und welche Gebäudeversicherung zahlt Hotelkosten, wenn es sich nicht um ein vom VN selbstgenutztes Gebäude handelt und die anfallenden Kosten somit den VN gar nicht treffen?

@NamenSindSchwer

Die Eigentümergemeinschaft wird wohl eine VGV haben. Ansonsten sollte man den Verwalter sofort entlassen.

@DerHans

In einer üblichen VGV sind Hotelkosten von Mietern und Wohnungseigentümern nicht versichert!

@NamenSindSchwer

Kann es sein, dass du dich mit Eigentumswohnungen nicht auskennst?

  1. wird bei allen Gebäuden mit Eigentumswohnungen entweder der Hausverwalter oder die Eigentümerversammlung entscheiden welche Gebäudeversicherung abgeschlossen wird.
  2. zahlt eine Gebäudeversicherung auch die Hotelkosten für Mieter und nicht nur für  den VN.
  3. Ist dies auch unabhängig davon, ob es sich um Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum handelt.
  4. bewohnt hier sogar einer der Eigentümer die Wohnung selbst und dieser zahlt auch Anteile für die bestehende Gebäudeversicherung.
@NamenSindSchwer

Der Versicherungsmakler der solch einen Vertrag vermittelt, sollte seine Beruf an den Nagel hängen.

@Apolon
zahlt eine Gebäudeversicherung auch die Hotelkosten für Mieter und nicht nur für den VN.

Und genau das ist falsch. Kannst ja gerne mal in eure Bedingungen bei den vers. Kosten schauen, was du im MFH Tarif zu dem Thema findest. Du wirst überrascht sein.

bewohnt hier sogar einer der Eigentümer die Wohnung selbst und dieser zahlt auch Anteile für die bestehende Gebäudeversicherung.

Das stimmt, ist aber irrelevant. Bei euch z.B. wären die Hotelkosten für den Eigentümer der ETW lediglich über den Baustein "Premium" versichert. (Und auch dort nicht für Mieter)

wird bei allen Gebäuden mit Eigentumswohnungen entweder der Hausverwalter oder die Eigentümerversammlung entscheiden welche Gebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Und du weist ja vermutlich selber, wie viele Kunden sich dann tatsächlich für die teurere Luxusvariante entscheiden...

@NamenSindSchwer

Scheinbar ist dir nicht bekannt, dass wir auch andere Versicherungsverträge von anderen Versicherern abschließen können, wenn unser Vertriebspartner keinen entsprechenden Versicherungsschutz anbieten kann.

daher die Frage, weshalb reitest du immer auf den Versicherungsbedingungen der AXA herum?

@Apolon

Wo kam das denn nun her?

Das handhabt nicht nur die AXA so, das habe ich auch nie behauptet und das war auch keine Kritik an den Tarifen der AXA. Mir fällt spontan kein Anbieter ein, welcher im MFH Tarif in der Grunddeckung Hotelkosten für Mieter oder Wohnungseigentümer inkludiert.

Und das war ja der O-Ton von dir und Hans, dass dies standardmäßig in jeder VGV enthalten sein soll. Das stimmt einfach nicht.

Deinen Kommentar interpretiere ich aber so, dass du in die Box Flex Bedingungen für MFH geschaut und dort tatsächlich keine Übernahme von Hotelkosten gefunden hast.

@NamenSindSchwer

Dass solche Absicherungen nicht in jeder Wohngebäudeversicherung automatisch enthalten ist, dürfte doch jedem klar sein. Es gibt ja auch noch Alttarife die überhaupt keine Hotelkosten anbieten.

Und das war ja der O-Ton von dir und Hans, dass dies standardmäßig in jeder VGV enthalten sein soll.

Von mir ganz sicher nicht. Vergleiche dazu meine erste Antwort:

Nach dem der Boden erneuert wird, handelt es sich ja um einen Gebäudeschaden und somit müsste die bestehende Wohngebäudeversicherung die Hotelkosten, bzw. Ersatzunterkunft zahlen. Aber nur dann, wenn dies in der Gebäudeversicherung überhaupt abgedeckt ist, was bei Altverträgen oft nicht der Fall ist.

Die Versicherung zahlt das aber meist nur bis zu einer gewisse Höhe und in der Regel auch nur für eine bestimmte Zeit. Ist je nach Gesellschaft und Tarif anders - also bitte nachfragen und nicht einfach ins nächstbeste Hotel ziehen.