Nutzungsentschädigung bei nur teilweise bewohnbarer Wohnung?
Hallo, wir sind in eine Mietwohnung eingezogen und hatten vor Umzug schon alle Regale im Keller eingebaut und auch eingeräumt. (8 Regale). Der Keller ist von der Wohnung aus erreichbar und somit in die Wohnung integriert, Waschmaschine, Trockner usw. hatten wir auch schon aufgestellt.In der Wohnung unter uns gab es einen enormen Wasserschaden, so dass diese saniert werden muss. Einen Tag vor Umzug kam der Gutachter und schaute auch unseren Keller an und stellte fest, dass auch hier Trockner aufgestellt werden müssen, Fliesen abgeschlagen werden müssen und wir noch am gleichen Tag die Regale wieder ausräumen und abbauen sollten. Das haben wir gemacht, daueret einige Stunden.Nun konnten wir aber die Umzugskisten welche im Keller ausgepackt werden sollten nirgends unterbrigen und auch sämtliche Geräte nicht nutzen. Ihr könnet Euch vorstellen wie das ist, wenn man nichts mehr findet, keine Wäsche waschen kann usw., Es wurden Trocknungsgeräte aufgestellt , welche nun wieder beseitigt sind und auch alle andere Arbeiten (mit vielen Stolpersteinen) erledigt. Da wir die Wohnung durch diese Sache nicht voll nutzen konnten und der Wasserschaden in der unteren Wohnung ein Versicherungsschaden ist, sprach der Vermieter von einer Nutzungsentschädigung. Wie wird so eine Entschädigung berechnet, wer macht das oder an wen muss ich mich wenden. Es kommen ja noch Dinge dazu wie : Um den Zugang der Bauarbeiter zu gewährleisten musste Urlaub genommen werden, es musste alles nach Abschluss gereingt werden ( extrem Staub durch Abschlagen der Fliesen u.v.m, auch mussten täglich die Trocknungsgeräte entleert werde, was ja auch zum Versicherungsfall gehört ). Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall und wie sollkten wir uns jetzt verhalten ? Einen Anbwalt möchten wir nicht unbedingt einschalten. Vielen Dank schon mal für die Antworten. MfG
2 Antworten
Die Versicherung wird den Schaden regulieren und erstatten, was zu erstatten ist, bzw. was als Schaden auch beziffert werden kann.
Ihr könnt Euch nun hinsetzen und eine Liste aufstellen mit allem, was Euch an Aufwand, Schäden und Belastungen entstanden ist und dann versuchen, eine Schadenssumme zu ermitteln, die ihr geltend macht. Aufgrund der mangelnden Erfahrung wird dann die Versicherung verschiedenes davon abziehen.
Deshalb halte ich es doch für sinnvoll, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten, der weiß, wie man den Schadensersatzanspruch richtig formuliert und wo auch die Versicherung sieht, dass der Willkür Grenzen entgegen gesetzt sind.
Ihr könnt auch mal bei der Versicherung nachfragen, ob die nicht jemand vorbei schicken können, der mit Euch zusammen die Aufstellung erarbeitet.
Hi,
damit solltest du dich an einen Anwalt oder einen Mieterschutzverein in deine Wohnnähe wenden, dort wird man dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen.