Nutzungsentschädigung bei nur teilweise bewohnbarer Wohnung?

2 Antworten

Die Versicherung wird den Schaden regulieren und erstatten, was zu erstatten ist, bzw. was als Schaden auch beziffert werden kann.

Ihr könnt Euch nun hinsetzen und eine Liste aufstellen mit allem, was Euch an Aufwand, Schäden und Belastungen entstanden ist und dann versuchen, eine Schadenssumme zu ermitteln, die ihr geltend macht. Aufgrund der mangelnden Erfahrung wird dann die Versicherung verschiedenes davon abziehen.

Deshalb halte ich es doch für sinnvoll, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten, der weiß, wie man den Schadensersatzanspruch richtig formuliert und wo auch die Versicherung sieht, dass der Willkür Grenzen entgegen gesetzt sind.

Ihr könnt auch mal bei der Versicherung nachfragen, ob die nicht jemand vorbei schicken können, der mit Euch zusammen die Aufstellung erarbeitet.

Hi,

damit solltest du dich an einen Anwalt oder einen Mieterschutzverein in deine Wohnnähe wenden, dort wird man dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen.