Rohrbruch, WG nicht mehr zu bewohnen - Hotelkostenübernahme bei Untermietverhältnis?

2 Antworten

Nein, dein Vermieter muss die keine Ersatzunterkunft stellen. Du musst natürlich auch keine Miete mehr zahlen solange dein Zimmer unbewohnbar ist.

Wenn der von dir angemietete Wohnraum unbewohnbar ist und der Vermieter somit den Mietvertrag nicht erfuellen kann, hast du einen Schadensersatzanspruch gegenueber deinem Vermieter. Dies schliesst Mehrkosten fuer eine voruebergehende Ersatzunterkunft mit ein. Ob die Versicherung deines Vermieters dafuer einspringt, kann dir egal sein.

Bedenke aber, dass dir dein Vermieter jederzeit mit relativ kurzer Frist kuendigen kann (sofern mietvertraglich nicht audruecklich etwas anderes wirksam vereinbart wurde). Aktuell ginge das aber fruehestens zum 30. Juni.