Wie erlangt man die Rechte/Lizenzen für Vocals verstorbener Künstler?
In vielen Rap-Songs findet man klassische "Vocal-Scratch" Elemente, meist im Outro.
Hier ein Beispielsong: https://youtu.be/itXUvOTUO0E?t=216
In dem Outro des Songs findet man "Vocal-Schnipsel" unteranderem von dem Rapper 2Pac, der ja seit langer Zeit verstorben ist. Ich frage mich jetzt, wie das mit dem Urheberrecht dieser Vocals aussieht, da "365 Tage" ja kommerziell vertrieben wird. Meines Wissens nach, gilt das Urheberrecht auch nach dem Tod eines Künstlers einige Zeit weiter und deswegen frage ich mich, woher man sozusagen die Lizenz bzw. die Rechte für diese Vocals erlangt. Ich schätze mal, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass man dafür keinerlei Rechte bzw. Lizenz/en erwerben muss. Falls es doch anders sein sollte, klärt mich bitte auf ;)
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Antworten :D
1 Antwort
Im Falle von UrhG § 24 Freie Benutzung benötigt man keine Erlaubnis des Urhebers eines Werkes (Komponist, Texter), und auch keine des ausübenden Künstlers (Sänger, Musiker).
Bei UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen aber schon, bis die Urheber über 70 Jahre tot sind und die Künstler so lange: § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte.
Zum Unterschied lese man Was ist eine freie Benutzung?
Fragen kann man nach einer § 31 Einräumung von Nutzungsrechten, wenn man muss, die Erben der Urheber und der Künstler, oder deren Vertragspartner, soweit die das (noch) Recht dazu haben, Nutzungs-Rechte an dem Werk und an der Einspielung weiterzugeben.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das UrhG wurde mittlerweile verändert, siehe UrhG
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen und § 24 (weggefallen).
In § 23 Absatz 1 heißt es:
(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.
Durch ein Scratchen wird wohl kaum ein Abstand zu einer geschützten Melodie hergestellt. Aktuelle Urteile dazu kenne ich aber nicht.
Vielleicht aber dein Anwalt? Die kaufen oft diese sündhaft teuren Abonnements von Einlegeblättern mit den neuesten Gerichtsentscheidungen.
Gruß aus Berlin
Also brauche ich keine Erlaubnis, wenn ich das Werk (in dem Fall die Vocals) verändere (z.B scratche)?