Wie erlangt man die Rechte/Lizenzen für Vocals verstorbener Künstler?

1 Antwort

Im Falle von UrhG § 24 Freie Benutzung benötigt man keine Erlaubnis des Urhebers eines Werkes (Komponist, Texter), und auch keine des ausübenden Künstlers (Sänger, Musiker).

Bei UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen aber schon, bis die Urheber über 70 Jahre tot sind und die Künstler so lange: § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte.

Zum Unterschied lese man Was ist eine freie Benutzung?

Fragen kann man nach einer § 31 Einräumung von Nutzungsrechten, wenn man muss, die Erben der Urheber und der Künstler, oder deren Vertragspartner, soweit die das (noch) Recht dazu haben, Nutzungs-Rechte an dem Werk und an der Einspielung weiterzugeben.

Gruß aus Berlin, Gerd

unknown2013k 
Fragesteller
 17.07.2021, 16:52

Also brauche ich keine Erlaubnis, wenn ich das Werk (in dem Fall die Vocals) verändere (z.B scratche)?

GerdausBerlin  17.07.2021, 20:42
@unknown2013k

Das UrhG wurde mittlerweile verändert, siehe UrhG

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen und § 24 (weggefallen).

In § 23 Absatz 1 heißt es:

(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.

Durch ein Scratchen wird wohl kaum ein Abstand zu einer geschützten Melodie hergestellt. Aktuelle Urteile dazu kenne ich aber nicht.

Vielleicht aber dein Anwalt? Die kaufen oft diese sündhaft teuren Abonnements von Einlegeblättern mit den neuesten Gerichtsentscheidungen.

Gruß aus Berlin