Wie erhebe ich eine Lohnklage beim Arbeitsgericht?
Hallo, also erstmal schildere ich den Stand der Dinge:
Ich bin in Bauhauptgewerbe beschäftigt und mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir ab dem 15.01.17 Die Löhne für Oktober, November und Dezember. Ich habe ihn bereits schriftlich dazu aufgefordert die Löhne für Oktober und November bis zum 30.01.17 zu bezahlen. "...bei Ablauf dieser Frist sehe ich mich gezwungen meinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen." War die Formulierung in meinem schreiben.
Seit dem 02.01.17 ist mit meinem ehm. Arbeitgeber mündlich vereinbart das ich unbezahlten Urlaub habe. Am kommenden Dienstag läuft meine Kündigungsfrist aus.
So jetzt zu meiner frage: Wie genau wird eine Lohnklage erhoben? Ab dem Punkt steht im Internet nur da das man sich hierfür einen Anwalt nehmen sollte aber auch nicht muss aber wie genau eine Klage erhoben wird finde Ich nicht heraus. Ich habe mich gut in das Thema eingelesen und glaube dass, ich das auch ohne Anwalt hinbekomme.
4 Antworten
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und auch kein Gewerkschaftsmitglied bist kannst Du die Klage selbst beim Arbeitsgericht einreichen. Es ist richtig, dass man in der ersten Instanz nicht zwingend einen Anwalt braucht.
Du nimmst Deine Unterlagen und gehst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Die Rechtspfleger helfen Dir bei der Klageformulierung und das ist kostenlos. Du solltest allerdings keine Rechtsberatung erwarten, das dürfen die MA der Rechtsantragstelle nicht.
Danke fürs Sternchen und alles Gute
Selbst, wenn Du die erste Verhandlung gewinnen solltest, wird Dein Arbeitgeber in die nächste Distanz gehen, wo Du dann ohnehin einen Anwalt brauchst.
Du liest das nicht mal eben aus dem Internet raus, was ein Anwalt studiert hat.
Die Gegenseite knallt Dir Paragraphen um die Ohren, wovon Du noch nie was gehört hast - und der Richter geht davon aus, dass es Dir nicht so wichtig sein kann, wenn Du ohne Anwalt erscheinst.
Recht haben und Recht bekommen sind auf dieser Welt nicht das Selbe. (-:
Die Kosten trägt immer der Verlierer.
Viel Glück !
Die Kosten trägt immer der Verlierer.
Beim Arbeitsgericht ist das anders.
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, egal wie es ausgeht und beim Vergleich gibt es auch keine Verfahrensgebühr.
Natürlich werde ich wenn es zu kompliziert wird einen Anwalt hinzuziehen. Aber der Fall ist doch eigentlich klar. Er ist fast pleite und zählt deswegen nicht. Da hilft doch auch der beste Anwalt nicht.
Und mal ehrlich warum sollte ich mir diese Herausforderung entgehen lassen und lieber den bequemen Weg gehen wenn ich stattdessen was fürs Leben lernen kann und um die 1000 Euro spare denn wie man die schon gesagt hat muss ich das ganze ja selber zahlen.
Offen gesagt Frage ich mich gerade was sich Leute wie du eigentlich dabei denken jemandem der um Hilfe bittet und was Umsätzen möchte zu raten "lass es. Du bekommst das sowieso nicht hin"
Wie viele Klagen hast du bereits erhoben um das beurteilen zu können? Wahrscheinlich richtig viele wenn du ernsthaft gedacht hast das mein alter Chef am Ende meinen Anwalt bezahlt.
Die Antwort ist ein wenig realitätfremd. Der Richter berücksichtigt selbstverständlich, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten ist und erklärt dieser im Zweifel den Ablauf des Verfahrens. Das Prinzip der Waffengleichheit ist nämlich eine wichtige Maxime des Zivilrechts.
@DanielBlablabla: Coole Antwort. Mit der Einstellung hast du schon halb gewonnen. Viel Erfolg!
Blöd wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Ich würde mir trotzdem einen Anwalt nehmen, weil der Arbeitgeber nimmt garantiert einen und dann wird das alles ganz schwer. Recht ist oft nicht ganz gerecht.
Wie allein ? In dem Fall solltest du auf das vertrauen was das Internet her gib...
Das erledigen nämlich Anwälte die spezialisiert sind auf ARBEITSRECHT... Ohne die wird das nichts..sorry !
Die Komplikation dürfte darin liegen, dass zu 100% dein Arbeitgeber sich durch Anwälte vertreten lässt, denen du kaum gewachsen sein dürftest.. Egal welchem Titel du deiner Klage gibst..
Was ist an einer lohnklage so kompliziert?