Arbeitgeberwechsel, Nachzahlung von altem AG mit Steuerklasse 6

1 Antwort

Das ist in Ordnung; wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt, muß nach Klasse 6 abgerechnet werden.

Du hast keinen Nachteil, da die zuviel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung wieder erstattet wird.

shuei 
Fragesteller
 18.12.2012, 15:00

Danke!!