Kündigungsschutzverfahren 1 instanz gewonnen!Wie gehts weiter?

2 Antworten

Herzlichen Glückwunsch

Soetwas habe ich auch erlebt. mein Anwalt schickte, weil der uneinsichtige Arbeitgeber kein Gespräch führte, das Schnellurteil per Gerichtsvollzieher zur Firma, mit der Aufforderung mitzuteilen, wann ich wieder arbeiten darf.

Damit war mein AG unter Verzug gesetzt. Als das Urteil rechtskäftig, 4 Wochen nach Erhalt, sollte gezahlt werden, 60% an die BA und 40% an mich.

Der Arbeitgeber ging ja nicht in Berufung und zahlte erst nach 4 Monaten nachdem ich die ausstehende Summe angefragt habe, allerdings bekam ich dafür eine Abmahnung. Die Abmahnung mußte später aus der Personalakte genommen werden.

Später hatte ich einige nachgeschobene weitere Kündigungen, aus anderen Gründen. Bei diesen Kündigungen wurde das frühere Urteil berücksichtigt und an das Arbeitsgericht in Kopie geschickt, man hatte quasi einen verlorenem Prozess als Belastungsgrund zur Begründung der erneuten Kündigung genannt. Es ist auch unmöglich gewesen, das Urteil aus der Personalakte nach 10 Jahren herausnehmen zu lassen. Obwohl es in diesem Unternehmen Beamte gegeben hatte, die nach einem gerichtlichen Diziplinarverfahren vor dem Verwatltungsgericht nach 5 Jahren kein Urteil in der Personalakte dulden mußten.

Das verrückte an dieser Geschichte ist, dass der Personalvorstand nachweislich verdi MItglied gewesen ist und zu arbeitsgerichtliche Urteile in den Personalakten keine Entscheidung treffen wollte. Tausende Mitarbeiter hatte aus den verschiedensten Gründen vor den Gerichten geklagt, die Urteile blieben dauerhaft in der Personalakte.

Wenn Dein AG in Berufung geht, muß er erstmal nicht rückwirkend zahlen. Ich denke aber die vorübergehende Weiterbeschäftigung ist möglich. Frag Deinen Anwalt.

Frag Deinen Anwalt, wie lange die Wartefristen bei dem zuständigen Landesarbeitsgericht sind. Ohne Kenntnis welches LAG Deinen Fall bearbeitet kann hier niemannd etwas sagen.

Alles Gute

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist wird Dein AG auch keine Zahlung leisten.

Die Berufung verhindert, dass das Bisherige Urteil rechtskräftig wird. Und die Anwälte des AG müssen sich ja wenigstens den Hauch einer Chance ausgerechnet haben um eben überhaupt nix zu zahlen. Ansonsten würde Dein AG das Risiko einer Berufung auch nicht eingehen.

Eine andere Arbeit für Dich steht nicht zur Diskussion?

bella0581 
Fragesteller
 08.01.2013, 18:30

Zur Dikussion steht eigentlich alles,doch eigentlich möchte ich gerne meinen Job behalten u. dafür kämpfen um ihn wieder zu bekommen...

Frage mich nur,warum mich mein Arbeitgeber nach der 1 Instanz nicht arbeiten lässt?!? Ich denke,das er das doch nicht ohne Grund macht?Er wird bestimmt in Berufung gehen u. wenn dann das Urteil aus der 1 Instanz dann tatsächlich nicht rechtsskräftig ist,kann ich ganz schnell ins Harz4 rutschen,davor habe ich die größte Angst.

bella0581 
Fragesteller
 08.01.2013, 18:36
@bella0581

Diese ganze Zeit,die man warten muss ist schrecklich u. das eine Jahr wo ich Anspruch auf ALG1 habe ist durch die fristlose Kündigung schon bald vorbei.

Darf ich nun vorrübergehend eine andere Tätigkeit ausüben um nicht ins Harz4 zu rutschen???

Kann diese evt. Tätigkeit dann vor der 2 Instanz irgendwelche Auswirkungen haben?

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort ;-)

Maximilian112  08.01.2013, 19:29
@bella0581

Das würde ich mit dem Anwalt besprechen.

Was ich mir nicht so richtig vorstellen kann ist, dass Du nach 2 Jahren einfach wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrst. Meist werden nach gewonennen Klagen die Arbeitsverhältnisse gegen Abfindung aufgelöst.

Stell Dir mal vor er geht nochmal in Berufung. Dann hast Du ein halbes Jahrzehnt auf dem Sofa gesessen und auf Deinen Arbeitsplatz gewartet. Wobei der Ausgang ja immer fraglich ist.

Ich würde mir eine neue Arbeit suchen.

user2492  16.01.2013, 00:19
@Maximilian112

Man kann sich so vieles vorstellen.

Aus eigener Erfahrung; kann ich dazu sagen, dass mein Anwalt auf dem Gerichtsflur bei Prozessunterbrechung die Möglichkeit einer Abfindung besprochen hat. Eindeutig habe ich gesagt, dass ich an keiner Abfindung interessiert bin. Der Anwalt sprach dennoch mit dem Prozessvertreter meines AG über die Abfindung.

Noch im Gerichtssaal sagte ich meinem Anwalt bevor er sich setzen wolte, dass er kein Wort über meine Bereitschaft zur Abfindung sagen darf. Tut er es doch, entziehe ich ihm das Mandat.

Nachdem ich danach 10 Jahre in dem Betrieb gearbeitet hatte, auch bezahlt wurde, bekam ich erneut eine Kündigung, die derselbe Anwalt bearbeitete. Er erkannte mich nicht wieder, trotzdem erzählte ich ihm von dem vor 10 Jahren gewonnenem Prozess.

Vor den nächsten Hauptverhandlung beam er von mir die schriftliche Weisung kein Auflösungsvertrag auszuhandeln.