Kann man einen gerichtlichen Vergleich rückgängig machen?

4 Antworten

ein vergleich kann nur geändert werden wenn beide parteien dam,it einverstanden sind.

das dürfte also nicht funktionieren.

hält sich einer n icht an den vergleich kann man natürlich erneut klagen. hier dann aber nur auf das was im vergleich vereinbart wurde

Nicht einmal, wenn der Arbeitgeber gelogen hat?

@tanja45701

ihr habt euch geeinigt. das ist der vergleich. wenn sich da einer nicht dran hält, kann man das einklagen was im vergleich zugesagt wurde.,

Wenn es ein gerichtlicher Vergleich ist, hat er auch eine Vollstreckungsklausel. Daher kann, wenn der Arbeitsgeber diesen Vergleich nicht einhält, gegen ihn vollstreckt werden.

Ein Vergleich ist nur innerhalb der vom Gericht zugebilligten Frist widerrufbar.

Wenn diese Frist verstrichen ist, ist der Vergleich rechtswirksam.

Wenn durch Verschulden des Rechtsschutzversicherers auf Ansprüche aus Kostengründen verzichtet wurde, sollte man mit dem Versicherer einen Schadenersatz besprechen und diesen ggfls durchsetzen.

Je nach ARB gäbe es dafür auch kostendeckenden Rechtsschutz

Nein kann man nicht. Man kann allenfalls eine Mahnklage einbringen wenn der vereinbarte Betrag nicht gezahlt wird. Aber den Vergleich rückgängig machen geht nicht.

Nein, kann man nicht.