Wie Erbschaftssteuer finanzieren bei Immobilien?

4 Antworten

am besten erstmal Steuerberater aufsuchen. Glaube, das deine Rechnung nicht so ganz paßt. Aber ja, du müßtest dir einen Kredit aufnehmen, kannst aber auch im Gegenzug das haus vermieten und die Einnahmen zur Tilgung des Kredits benutzen. Oder selber einziehen und die gesparte Miete zur Tilgung nutzen.

Über die Höhe der Steuern kann ich nichts sagen, google selbst.
Wenn weiter kein verwertbares oder Barvermögen da ist musst du finanzieren oder verkaufen. Kredit als Student wirst Du nur bekommen wenn du Einnahmen nachweisen kannst.
Es wird Dir also weiter nichts bleiben als im Vorfeld solvente Mieter zu suchen um den Kredit zu finanzieren oder zu verkaufen.
Eine Stundung der Erbschaftssteuer kostet genau so Zinsen wie der Bankkredit und lässt sich lange nicht so strecken. die wollen ihr Geld innerhalb 12 Monaten danach beginnen die Zwangsmassnahmen.
Schau Dich um, vielleicht findest Du Mieter auf Zeit. Ws gibt ja immer Leute die von vornherein wissen, dass sie z.B,. für 4 Jahre in der Gegend wohnen wollen/müssen weil sie dann beruflich weiterziehen.

saCUL 
Fragesteller
 14.03.2009, 15:20

Top-Antwort bisher! Danke auch allen anderen! :-)

btw.: Ich finde es echt hart, dass man unter Umständen durch Erbschaftssteuer ein sehr emotionales Familienerbstück verlieren kann. :-/ Fühlt sich für mich nicht nach RECHT an...

wfwbinder  14.03.2009, 22:25
@saCUL

Das Problem ist, das 90 % aller Erbschaftsteuerbescheide auf 0,- enden und die übrigen 10 % der Erben alles zahlen.

Wenn nicht jeder Deutsche seine private Regelung haben wollte, würde jeder einfach 2 % zahlen. Das würde keinen umbringen (auch nicht beim Elternhaus für 500.000 euro (10.000 euro). und das würde eine einfach Regelung bringen.

Bei dem Hauswert kannst Du doch den Kredit prima als Hypothek aufnehmen...

Natürlich mußt Du auch als Student das bezahlen. Man kann den Betrag vielleicht stunden lassen. Aber die Zinsen wären nicht niedriger als die bei der Bank.

Wenn man in der Lage ist, den Kredit zu bedienen, dann kann man das Haus beleihen, selber nutzen oder vermieten. Geht das nicht, dann sollte man verkaufen und aus dem Erlös die Erbschaftssteuer begleichen.