Was passiert, wenn man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann?
hallo, es ist hoffentlich noch sehr lange hin, doch ich denke dennoch schon drüber nach. Momentan wohne ich zur miete im haus meiner Eltern. Es ist ein zweifamilien mit großem garten, des öfteren renoviert, also ziemlich gut, keine billighaus, sondern massiv, isoliert, ausgebaut usw. Ich selber verdiene moomentan nicht viel durch rente und werkstattlohn kome ich grade so auf 600 bis 800 euro im monat. wenn meine Eltern nun irgendwann nicht mehr da sind, werde ich definitiv deren vermögen also auch das haus erben. Die erbschaftssteuer könnte ich aber nicht bezahlen.. muss ich dann das haus verkaufen? wird sowas in raten abgezahlt? Oder können die gar sagen " Sie können das erbe nicht zahlen? ok Pech, dann gehört das jetzt alles dem staat" ??? habe zugegeben schon ein wenig angst davor. wer kann mich drüber aufklären.. gibt es möglichkeiten das ganze zu umgehen? schenkung geht ja anscheinend auch nicht mnehr, da es ja eine Schenkungssteuer gibt...
8 Antworten
Hier ist mal ein interessanter Artikel für dich.
Du hast pro Elternteil 400.000,- Freibetrag. Nur was darüber hinaus geht, kostet Steuern. Außerdem schreibst Du, es ist ein Zweifamilienhaus, Du wirst also mietfrei wohnen und noch Mieteinnahmen haben.
Mache dir also keiner Sorgen.
Im Zweifel zahlen Sie die Erbschaftsteuer aus dem Verkaufsferlös, sofern der Wert der Immobilie € 400.000 (steuerfrei!), übersteigt.
Wir überschreiben demnächst unsere Eigentumswohnung unserem Sohn. Schenkungssteuer muss man erst ab einer bestimmten Summe zahlen, da würden wir nicht drunter fallen. Aber bei einem Heimaufenthalt (damit muss man immer rechnen) könnte das Heim noch die ersten 10 Jahre nach der Überschreibung an das "Vermögen" ran. Erst danach hat es keinen Anspruch mehr. Wenn unser Sohn allerdings sehr viel verdienen würde müsste er zahlen, bzw. zuzahlen. Also ziehe auch in Betracht, dass deine Eltern mal ins Heim müssten.
Aber wenn man früh genug daran denkt, kann man in zwei Portionen schenken und zweimal den Freibetrag nutzen - beim Vererben hat das noch keiner geschafft.
- der freibetrag für leibliche kinder und adoptivkinder ist mit 400.000 € schon recht hoch
- für selbstgenutztes wohneigentum gelten noch günstigere bedingungen
- falls doch steuern anfallen, kannst du das FA um stundung bitten und von den mieteinnahmen die steuerschulden bezahlen.
- wenn auch das nicht geht, kannst du das haus verkaufen.
siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Steuerbefreiung_von_selbstgenutztem_Wohnraum
Die Freibeträge bei der Schenkungsteuer sind genauso hoch wie bei der Erbschaftsteuer.