Haus von Eltern/Familie abkaufen, "Umgehung" Schenkungssteuer?

8 Antworten

In solchen Fällen sollte man immer seinen Steuerberater hinzuziehen. Nur er kennt deine genaue finanzielle Situation. Es macht keinen Sinn, sich auf Aussagen von Fremden im Internet zu verlassen.

Wenn du über solche Summen nachdenkst, müßte die Gebühr für einen Steuerberater übrig sein. Ein Notar muß sowieso wegen der Eigentumsübertragung hinzugezogen werden. Der Vertrag muß schließlich "wasserdicht" sein. Warum du deinen Eltern kein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen willst, erschließt sich mir nicht.

uhmdunnolol 
Fragesteller
 27.05.2016, 10:44

Weil das lebenslange Wohnrecht vom Finanzamt als geldwerter Vorteil als Schenkung angesehen wird, und somit mit Schenkungssteuer veranschlagt...und wir uns so nahe stehen, dass lebenslanges Wohnrecht sowieso garantiert ist

Diese Frage so zu stellen finde ich schon daneben. Weil es hier klar ist: Da versucht man eine Steuerhinterziehung. Ob es dann rechtlich eine ist oder nicht, da will ich mir gar keine Gedanken machen.

Dazu kommt, dass eine Menge Möglichkeiten gibt, wie man Dinge bewerten kann. Also ob Geld, Immobilie oder Rente geschenkte wird. Sogar über Unternehmensbeteiligungen kann man nachdenken.

Aber das ist eine Beratungsfrage an einen Steuerberater.

Charakterlich finde ich solche Gedankengänge wie von Dir einfach nur 6 Minus.

shannaragm  28.05.2016, 08:00

Das ist bei Notar und Steuerberater Alltag und vollkommen legal. Hat mit Steuerhinterziehung nichts zutun.

Dirk-D. Hansmann  28.05.2016, 08:52
@shannaragm

Dem Notar ist das egal. Dem Steuerberater dürfte das nicht egal sein. Ein freundliches Finanzamt sollte hierbei auf § 42 AO gehen.

Aber Du hast Recht. Sicher werden da einige großzügiger mit Steuermitteln umgehen.

Mit der Steuerhinterziehung bin ich aber nicht einig. Es kommt auch täglich vor, dass Steuerpflichtige auf einmal ein Fahrtenbuch führen. Das ist kein Kriterium. In der Regel wird es auch nur verworfen.

Hier wird ja ebenfalls in dem Wissen eigentlich eine Schenkung zu haben ein wirtschaftlich falscher Vertrag geschlossen. Der Grundlage für die Besteuerung ist.

Glaube auch nicht, dass ein Gericht damit Schwierigkeiten hätte hier auf Steuerhinterziehung zu kommen. Dabei ist es so bescheuert, weil man es einfach geschickter anstellen kann.

Und damit keine 42 und schon gar keine Steuerhinterziehung. Das es etwas mehr Arbeit macht, dass steht auf einem anderen Blatt.

Wenn du Geld von deinem Gewinn abgeben möchtest, dann war es doch eigentliche eine Spielgemeinschaft, oder? Der Gewinn ist für alle Teilnehmer der Spielgemeinschaft steuerfrei und die Anteile können auch unterschiedlich hoch ausfallen.

uhmdunnolol 
Fragesteller
 27.05.2016, 10:46

Ja die Idee kam mir auch schon, aber bei einem Spielschein der mit 6 Euro gespielt wurde, insgesamt 10 Leute(Familie, zu beschenken) eintragen zu lassen, ist dann doch etwas unglaubwürdig

malour  27.05.2016, 10:51
@uhmdunnolol

Wieso? Ist doch eure Sache was ihr für den Schein zusammenlegt, wenn man es nicht so Dicke hat.

flirtheaven  27.05.2016, 10:52
@uhmdunnolol

Nö, jeder bekommt einen Anteil, weil er/sie dir eine der Gewinnzahlen genannt hat. Oder nur deine Eltern bekommen einen größeren, die dürfen an ihre Kinder ja einen höheren Betrag steuerfrei verschenken.

uhmdunnolol 
Fragesteller
 27.05.2016, 10:56
@malour

Also angenommen der Gewinn liegt bei 8 Millionen und ich will die Hälfte, also insgesamt 4 Millionen an 8 Personen verschenken. Dann sage ich, ich habe 3 Euro beigesteuert und jeder der 8 hat 25 Cent an mich gezahlt? Das fällt doch sofort auf, wer beteiligt sich denn mit 25 Cent

uhmdunnolol 
Fragesteller
 27.05.2016, 10:57
@flirtheaven

Soweit ich weis zählt das Gewinnzahlen sagen nicht. Für eine rechtskräftige Spielgemeinschaft muss das jeweilige Mitglied einen beitrag leisten und wird dann prozentual am Gewinn beteiligt

Das einfachste wäre zu sagen, dass ihr eine Tippgemeinschaft wart.

Ihr könnt ja so gespielt haben, dass jeder das monatlich/quartalsweise/... gibt, was er über hat und so verschieden große Anteile entstanden sind. In dem Falle würde ich aber einen Vertrag aufsetzen, wo die verschiedenen Anteile genannt sind wie 1/2 oder 1/20,... Ihr müsstet dann aber das Datum fälschen und so tun, als wäre es schon älter, was natürlich nicht ganz legal ist, immerhin tut ihr es nur, um Steuern zu sparen. Ohne Vertrag könnte es passieren, dass jemand gierig wird (das passiert selbst innerhalb der Familie) und mehr will.

Wenn du ein Haus stark über oder unter Marktwert (Kredit muss da eingerechnet werden, wenn er übernommen wird, ansonsten Wert für lastenfreies Haus) kaufst, dann könnten da schon Nachfragen entstehen. Meist muss ein Verdacht vorliegen, damit sie es prüfen, aber wer weiß was alles passiert. Wenn dann was auffällt, seid ihr wegen Steuerhinterziehung und Betrug dran.

Das Beste wird es also sein einfach die Steuer zu zahlen, auch wenn es ärgerlich ist wegen der Höhe (gerade bei nicht direkt Verwandten). Dann macht ihr immerhin nichts illegales.

uhmdunnolol 
Fragesteller
 27.05.2016, 11:10

Ja, die eigentliche Hauptfrage ist halt, was der Beweis für eine Steuerhinterziehung wäre...immerhin werden täglich Häuser zu Preisen verkauft, die alles andere als marktgerecht sind...

testwiegehtdas  27.05.2016, 11:19
@uhmdunnolol

im Zweifelsfalle entschiedet ein Gutachter, welcher Preis angemessen gewesen wäre. Dabei werden dann auch so Punkte beachtet wie das Potential auf Wertsteigerung wäre in den nächsten Jahren.

Eine leichte Überschreitung wäre auch nicht das Problem, aber beispielsweise das doppelte ist schon viel.

Bei deinen Eltern wären es bei weniger als 600.000€ immerhin "nur" 20% (unter 300.000€ Schenkung 15%, unter 75.000€ frei), das ist weniger als der Einkommensteuersatz oder die Versteuerung von Kapitalvermögen (mit 25%). Da würde ich mir gut überlegen, ob ihr das ausgeben oder lieber die Gefahr eingehen wollt, euch strafbar zu machen.

Bei Freunden oder weiter entfernten Verwandten als Eltern und  Kinder fallen 30% an, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

uhmdunnolol 
Fragesteller
 27.05.2016, 11:24
@testwiegehtdas

Leider ist das bisschen anders. Unter 20.000 steuerfrei, bis 75.000 15%, bis 300.000 20% und bis 600.000 25%. Und die Schenkung wäre halt 500.000, also 25%.


Und es wird nicht das Kapitalvermögen selbst beseteuert, sondern lediglich die Erträge aus diesem Kapitalvermögen (Also Zinsen...)

Hallo,

Du müsstest schon genau definieren wem du das Haus abkaufen möchtest.

Ich gehe jetzt mal von Eltern aus: 

Wert des Hauses: 300.000,00 €

Kaufpreis: 600.000,00 €

Ob du die Raten fürs Haus übernimmst oder das Darlehen aus dem Kaufpreis ablöst dürfte für die Steuerfrage keine Rolle spielen. Aber Achtung: es könnte eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Der Freibetrag für Eltern liegt bei 20.000 €.

Der Betrag der zuversteuern wäre beträgt also 280.000 €.

An Steuern fallen 20% also 56.000,00 € an.

Eine Grunderwerbsteuer fällt bei Verwandten in gerader Linie nicht an.

Die Notarkosten dürften bei Kaufvertrag und Übertragungsvertrag etwa gleich hoch sein.

ich hoffe meine Antwort ist hilfreich.

LG Shannaragm 

uhmdunnolol 
Fragesteller
 28.05.2016, 12:57

naja das weis ich schon alles...die frage ist ja eher, wer bestimmt was das haus wert ist...immerhin gehen häuser tagtäglich zu abstrusen preisen über den tresen....

shannaragm  29.05.2016, 14:47

Schlimmstenfalls fordert das Finanzamt ein Gutachten.