Haus vor 6 Jahren überschrieben, muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine kostenlosen Übetragung von Grundbesitz - und ich gehe hier von einer Schenkung Deiner Mutter an Dich aus - ist kein Erwerbsvorgang für die 10- Jahres. Frist im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz (Spekulationsgewinn) Hier zählt vielmehr das Datum, an dem Deine Mutter das Grundstück erworben hatte. War das bei ihr auch eine Schenkung bzw. eine Erbschaft, geht das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum auf den ersten entgeltlichen Vorgang zurück. Nach Deiner Frage müsste das mehr als 10 Jahre her sein. Also ist der Vorgang des Verkaufs für Dich einkommensteuerfrei. Bei Deiner Tante gelten dieselben Gründsätze wie für Deine Hälfte.

Das hatten wir doch kürzlich erst, das Thema. Antwort stimmt genau. DH!

Danke für den Stern Helmuthk

Einfach bei Deinem Finanzamt fragen, weil Du ja gesamt erfasst wirst und auch die Höhe des Erlöseseine Rolle spielt.

Der Gewinn muss versteuert werden. 10 Jahre lang gilt das. Egal ob es einen Schenkung oder Kauf war.

Hier kannst Du das noch mal genau nachlesen

http://www.steuerberater-oberursel.com/news-center/32-beim-hausverkauf-auch-an-das-finanzamt-denken

dafür muss er erstmal da sein und außerdem haben sie es selbst bewohnt

und nein, ihr kaufpreis ist nicht 0€, weil es eine schenkung war und der neue verkaufspreis sind dann nicht 100% gewinn, nein, das ist nicht so

Welchen Gewinn meinst du?

@radiobino

Einkommensteuergesetz und zwar in den §§ 22 Ziffer 2 und 23;

Der Gewinn geht nach dem geschätzten Wert bei der Übernahme und dem Verkaufserlös der darüber liegt.

@Meerwengel

Der Verkauferlös wird weniger sein als der Geschätzte Wert. Geschätzt wurde das Haus mit Grundstück auf ca. 180.000€ .

Loskriegen werden wir das Haus aber eher nur für 100.000 € da Renovierungsbedürftig. Und wir uns aus Finanziellen Gründen nicht mehr leisten können.

@radiobino

Wenn der Erlös niedriger ist, fallen eben keine Steuern an. Nur der Käufer muss die Grunderwerbssteuer zahlen.

@Meerwengel

Dank.

Jetzt bin ich schlauer.

Eine Schenkung ist kein entgeltlicher Vorgang im Sinne der §§ 22. 23 EStG. Hier gillt für die Berechnung der 10- Jahres- Frist das Anschaffungsdatum des Schenkers.

Du irrst, es ist nicht egal, ob Schenkung oder Kauf. Lies § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, die Vorbesitzzeit ist anzurechnen.