Haus vor 6 Jahren überschrieben, muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Hallo,
es ist folgendes. Meine Mutter hat mir vor ca. 6 Jahren ihre Haushälfte überschrieben (die andere Hälfte gehört meine Tante). Das Haus selber (ein Mehrfamilienhaus) ist seit über 100 Jahren im Besitz unserer Familie. Nun haben meine Tante und ich vor das Haus zu verkaufen, deswegen wollte ich fragen welche Steuern auf uns zu kommen. Bis auf 2 Wohnungen die Vermietet sind, bewohnen wir noch selbst das Haus.
3 Antworten
Eine kostenlosen Übetragung von Grundbesitz - und ich gehe hier von einer Schenkung Deiner Mutter an Dich aus - ist kein Erwerbsvorgang für die 10- Jahres. Frist im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz (Spekulationsgewinn) Hier zählt vielmehr das Datum, an dem Deine Mutter das Grundstück erworben hatte. War das bei ihr auch eine Schenkung bzw. eine Erbschaft, geht das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum auf den ersten entgeltlichen Vorgang zurück. Nach Deiner Frage müsste das mehr als 10 Jahre her sein. Also ist der Vorgang des Verkaufs für Dich einkommensteuerfrei. Bei Deiner Tante gelten dieselben Gründsätze wie für Deine Hälfte.
Das hatten wir doch kürzlich erst, das Thema. Antwort stimmt genau. DH!
Danke für den Stern Helmuthk
Einfach bei Deinem Finanzamt fragen, weil Du ja gesamt erfasst wirst und auch die Höhe des Erlöseseine Rolle spielt.
Der Gewinn muss versteuert werden. 10 Jahre lang gilt das. Egal ob es einen Schenkung oder Kauf war.
Hier kannst Du das noch mal genau nachlesen
http://www.steuerberater-oberursel.com/news-center/32-beim-hausverkauf-auch-an-das-finanzamt-denken
dafür muss er erstmal da sein und außerdem haben sie es selbst bewohnt
und nein, ihr kaufpreis ist nicht 0€, weil es eine schenkung war und der neue verkaufspreis sind dann nicht 100% gewinn, nein, das ist nicht so
Einkommensteuergesetz und zwar in den §§ 22 Ziffer 2 und 23;
Der Gewinn geht nach dem geschätzten Wert bei der Übernahme und dem Verkaufserlös der darüber liegt.
Der Verkauferlös wird weniger sein als der Geschätzte Wert. Geschätzt wurde das Haus mit Grundstück auf ca. 180.000€ .
Loskriegen werden wir das Haus aber eher nur für 100.000 € da Renovierungsbedürftig. Und wir uns aus Finanziellen Gründen nicht mehr leisten können.
Wenn der Erlös niedriger ist, fallen eben keine Steuern an. Nur der Käufer muss die Grunderwerbssteuer zahlen.
Dank.
Jetzt bin ich schlauer.
Eine Schenkung ist kein entgeltlicher Vorgang im Sinne der §§ 22. 23 EStG. Hier gillt für die Berechnung der 10- Jahres- Frist das Anschaffungsdatum des Schenkers.
Du irrst, es ist nicht egal, ob Schenkung oder Kauf. Lies § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, die Vorbesitzzeit ist anzurechnen.
Welchen Gewinn meinst du?