Kann das Finanzamt den Erbschaftssteuer Bescheid nachträglich abändern?
Hallo, ich habe ein altes Haus geerbt und dieses von einem Gutachter proaktiv niedrig einschätzen lassen, da es sonst vom Finanzamt wahrscheinlich zu hoch bewertet worden wäre. Sagen wir mal auf den Betrag 100.000 Euro.
Nachdem ich den vom Finanzamt gewünschten Fragebogen ausgefüllt und das Gutachten mitversendet hatte, so kam nach einiger Zeit der Erbschaftssteuer Bescheid mit der genauen Auflistung was ich zu zahlen habe. Fast zeitgleich kam ein weiterer Bogen, bei dem ich den Zustand des Hauses genau beschreiben musste, das Haus wurde in der Zwischenzeit für die Summe 150.000 verkauft.
Nun die Frage, muss ich Steuern nachzahlen? Die 100.000 wären ja der sog. Verkehrswert, die 150.000 der Verkaufswert, dieser wird laut Google bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres als Richtwert genommen. Andererseits findet man Meinungen, das das Finanzamt den Erbschaftssteuer Bescheid nicht einfach so zu deren Gunsten abändern kann. Etwas von vorläufig oder zur Prüfung stand nicht im Bescheid.
Für Feedback wäre ich dankbar.
5 Antworten
Hier spielen zwei Dinge zusammen.
Erbschaftsteuer (vorausgesetzt, die Freibeträge werden überhaupt überschritten): Der Bescheid kann sich auf deine Angaben stützen, wenn allerdings später herauskommt dass das Gutachten "proaktiv" zu deinen Gunsten erstellt wurde kann das Finanzamt diesen widerrufen. Die Folge ist, dass du einen neuen bekommst, dann mit dem neuen Wert. Vgl hierzu §49 BVwVfG
"Spekulationssteuer": Wird das Haus innerhalb von 10 Jahren durch den Erbe verkauft ist der Gewinn zu versteuern.
Hi, Danke fürs Feedback. Proaktiv ist vielleicht das falsche Wort, aber bevor der Hausverkauf zur Debatte stand, war oder ist es fast anscheinend schon der gängige Weg, ein Kurzgutachten zu erstellen lassen, da sonst das Finanzamt oft die Sache zu hoch bewertet. Dieser vom Gutachter angegeben Wert wurde auch vom Finanzamt in den finalen Steuerbescheid übernommen u. bereits von mir bezahlt. Jetzt wurde das Haus verkauft (zu einem höheren Wert), da muss ich mich wohl einfach überlassen. Die Freibeträge wurden schon ausgeschöpft, da waren leider nur 20.000 :D
Besuche einen Steuerberater. Denn es könnte kompliziert werden. Wenn Du ein Haus um 100.000 erworben hast und um 150.000 verkauft, - dann hast Du Gewinn gemacht. Und bei Häuser ist das zumindest in Österreich extrem kompliziert.
Nein, der Bescheid bleibt...aber du hast deine Einnahmen um 50.000 € erhöht...je nach Steuersatz werden bis 56% fällig...
Wäre günstiger gewesen etwas mehr Erbschaftssteuer zu zahlen...
Die Erbschaft ist abgewickelt...er hat das Haus mit einem Erlös von 50.000 € innerhalb eines Jahres verkauft...das ist ein zusätzliches Einkommen...
Dann nenne mir Bitte die Vorschrift im Einkommensteuergesetz.
Zur Info: Ich kenne keine.
23 EStG greift doch nicht!
das Haus wurde GEERBT, somit Anschaffungszeitpunkt = Kaufdatum VORBESITZER
Ja, das stimmt, ist hier aber nicht bekannt, daher gehe ich vom schlechtesten aus...
Das FA kann nach Bekanntwerden des sehr zeitnahen ! Verkaufs zu einem wesentlich höheren als im Gutachten angegebenen Wert seinen Bescheid durchaus korrigieren .... vor allem nachdem ja bereits Rückfragen hinsichtlich des Zustandes der Immobilie angefordert wurden.
Hi, ist ja dann auch alles okay, würde mich halt nur interessieren, da ich auch gelesen habe, dass ein Finanzamt seinen Bescheid nicht ohne weiteres abändern kann. Das Haus wurde ja nicht illegal niedrig gerechnet.
Fragn Rechtsanwalt / Notar.
Wenn du 150000 Plus gemacht hast dürften dir die 50-100 Euro ja ned wehtun.
Was hat bitte ein höherer Verkaufspreis mit der Einkommensteuer zu tun?
Eine Erbschaft ist nämlich keine Anschaffung im Sinne des EStG.
Nur der Wert der Erbschaft erhöht sich und damit die Erbschaftsteuer.