Kann das Finanzamt den Erbschaftssteuer Bescheid nachträglich abändern?

5 Antworten

Hier spielen zwei Dinge zusammen.

Erbschaftsteuer (vorausgesetzt, die Freibeträge werden überhaupt überschritten): Der Bescheid kann sich auf deine Angaben stützen, wenn allerdings später herauskommt dass das Gutachten "proaktiv" zu deinen Gunsten erstellt wurde kann das Finanzamt diesen widerrufen. Die Folge ist, dass du einen neuen bekommst, dann mit dem neuen Wert. Vgl hierzu §49 BVwVfG

"Spekulationssteuer": Wird das Haus innerhalb von 10 Jahren durch den Erbe verkauft ist der Gewinn zu versteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hi, Danke fürs Feedback. Proaktiv ist vielleicht das falsche Wort, aber bevor der Hausverkauf zur Debatte stand, war oder ist es fast anscheinend schon der gängige Weg, ein Kurzgutachten zu erstellen lassen, da sonst das Finanzamt oft die Sache zu hoch bewertet. Dieser vom Gutachter angegeben Wert wurde auch vom Finanzamt in den finalen Steuerbescheid übernommen u. bereits von mir bezahlt. Jetzt wurde das Haus verkauft (zu einem höheren Wert), da muss ich mich wohl einfach überlassen. Die Freibeträge wurden schon ausgeschöpft, da waren leider nur 20.000 :D

Besuche einen Steuerberater. Denn es könnte kompliziert werden. Wenn Du ein Haus um 100.000 erworben hast und um 150.000 verkauft, - dann hast Du Gewinn gemacht. Und bei Häuser ist das zumindest in Österreich extrem kompliziert.

Nein, der Bescheid bleibt...aber du hast deine Einnahmen um 50.000 € erhöht...je nach Steuersatz werden bis 56% fällig...

Wäre günstiger gewesen etwas mehr Erbschaftssteuer zu zahlen...

Was hat bitte ein höherer Verkaufspreis mit der Einkommensteuer zu tun?

Eine Erbschaft ist nämlich keine Anschaffung im Sinne des EStG.

Nur der Wert der Erbschaft erhöht sich und damit die Erbschaftsteuer.

@Helmuthk

Die Erbschaft ist abgewickelt...er hat das Haus mit einem Erlös von 50.000 € innerhalb eines Jahres verkauft...das ist ein zusätzliches Einkommen...

@Capatron

Dann nenne mir Bitte die Vorschrift im Einkommensteuergesetz.

Zur Info: Ich kenne keine.

@Capatron

23 EStG greift doch nicht!

das Haus wurde GEERBT, somit Anschaffungszeitpunkt = Kaufdatum VORBESITZER

@wurzlsepp668

Ja, das stimmt, ist hier aber nicht bekannt, daher gehe ich vom schlechtesten aus...

Das FA kann nach Bekanntwerden des sehr zeitnahen ! Verkaufs zu einem wesentlich höheren als im Gutachten angegebenen Wert seinen Bescheid durchaus korrigieren .... vor allem nachdem ja bereits Rückfragen hinsichtlich des Zustandes der Immobilie angefordert wurden.

Hi, ist ja dann auch alles okay, würde mich halt nur interessieren, da ich auch gelesen habe, dass ein Finanzamt seinen Bescheid nicht ohne weiteres abändern kann. Das Haus wurde ja nicht illegal niedrig gerechnet.

Fragn Rechtsanwalt / Notar.

Wenn du 150000 Plus gemacht hast dürften dir die 50-100 Euro ja ned wehtun.