Wie endet Gehaltspfändung?

4 Antworten

der noch pfändbare Betrag ist deutlich kleiner als mein monatlicher Betrag der eingezogen wird.

Darauf solltest Du Deinen Arbeitgeber hinweisen.

Bei einer Überzahlung hättest Du natürlich einen Erstattungsanspruch an Gläubiger oder ggf. auch an den Arbeitgeber.

Du solltest Dich zunächst an die Lohnbuchhaltung Deines Arbeitgebers wenden. Bei ggf. mangelndem Erfolg vielleicht an die Verbraucherzentrale oder ggf. an einen Anwalt.

Ich hatte mal nachgefragt, wie hoch die Schulden unseres Arbeiters wären, weil man das eintragen muss, damit der Lohn korrekt abgerechnet werden kann.

Sie haben mir keine Auskunft gegeben.

Ich würde in der Lohnbuchhaltung nachfragen.

Die fällt keineswegs dem "gierigen" Gläubiger zum Opfer, sondern DU hast diese Schulden aufgenommen und dich bisher erfolgreich dagegen gewehrt sie zu bezahlen. Wenn mehr abgeführt wird, als du schuldest, bekommst du das natürlich zurück. Du darfst aber nicht vergessen, dass auch Kosten angefallen sind. Die gehen ebenfalls zu deinen Lasten.

Schuster2312 
Fragesteller
 16.11.2021, 19:28

Gierig habe ich nie behauptet :) das war ihre falsche Interpretation. Ich habe ein Forderungskonto zugeschickt bekommen und habe einen genauen Überblick

Artus01  16.11.2021, 19:53
@Schuster2312
das war ihre falsche Interpretation.

Mach Dir nichts draus er bekommt so einiges nicht mit.

Agamemnon712  17.11.2021, 06:38
Die fällt keineswegs dem "gierigen" Gläubiger zum Opfer, sondern DU hast diese Schulden aufgenommen und dich bisher erfolgreich dagegen gewehrt sie zu bezahlen.

Wenn ich so einen Müll lese, wird mir nur noch übel :(((

Schnoil  17.11.2021, 06:58

@DerHans Wenn er monatlich per Pfändung abzahlt, kann wohl kaum davon die Rede sein, dass er sich erfolgreich gegen die Rückzahlung der Schulden wehrt.

DerHans  17.11.2021, 11:30
@Schnoil

Eine normale Rechnung bezahlt man per Überweisung. Bis es zur Lohnpfändung kommt, muss der Schuldner sich schon ziemlich hartnäckig gezeigt haben.

Schnoil  17.11.2021, 12:15
@DerHans

Schon klar! Dennoch ist die Aussage "...und dich bisher erfolgreich dagegen gewehrt sie zu bezahlen" nicht zutreffend, da der Betrag lt. Fragestellung ja schon abgestottert wurde und nur noch eine letzte Rate fällig ist.

Normal wäre es, der Arbeitgeber hat die Pfändung vorliegen und zieht nur noch den offenen Betrag ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung