Nach abgabe der eidesstattlichen Versicherung?!

10 Antworten

Nach Abgabe der e.V. kann der Gläubiger eine Sachpfändung, Kontopfändung oder Gehaltspfändung (= Zwangsvollstreckung) versuchen. Je nachdem was erfolgsversprechender ist. Nach den drei Jahren kann der Gläubiger erneut verlangen, dass dein Freund seine Vermögenssituation darlegt, also nochmal e.V. Der Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Man wird ihn immer wieder überprüfen, ob er die Zahlungen leisten kann.

Der Gläubiger entlässt ihm bestimmt nicht die Schulden und wird - bevor die Forderung verjährt - immer wieder einen neuen Antrag stellen.

Das kann sich über 20 Jahre hinaus begeben und in der Zeit darf Dein Freund nicht mehr verdienen denn ansonsten wird sofort gepfändet.

Ganz so einfach geht es nicht. Er muss "Wohlverhalten" zeigen. Er muss alles tun um seine Schulden zu begleichen. Er wird also 7 Jahre lang alles, was den Pfändungsfreibetrag übersteigt, an den Insolvenbzverwalter abführen müssen. Selbstverständlich ist er auch verpflichtet, sich einen Nebenjob zu suchen. Sonst gibt es keine Restschuldbefreiung.

also grundsätzlich logisch. aber irgendwie seltsam. denn uns wurde vom GV gesagt das eine ratenzahlung nur dann möglich ist, wenn der offene betrag inerhalb eines halben jahres damit beglichen ist. was in dem fall hieße das er jeden monat 500€ zahlen muss. dieses geld hat er aber nicht, daraus folgt dann die eidesstattl. V. aber wärend die 3jahre läuft sollte man versuchen den betrag abzuarbeiten, also ihn in raten abzuzahlen - ok. aber auch hierbei wird es sich nicht um eine raten von 500€ handeln (da er ja wie schon gesagt, das geld nicht hat). also müssen die sich doch so oder so auf eine niedrigere rate einlassen, oder?

Wenn von vorne herein feststeht, dass er keine Ratenzahlungen von 500 € leisten kann, geht das in der Tat nicht.

Da "verpufft" doch nichts ... Die Eidesstaatliche Versicherung wird vom Gläubiger beantragt und von einem Gerichtsvollzieher verzogen. Es wird geprüft, ob Vermögen vorliegen. (Versicherungen, Bentley in der Garage, verstecktes Geld auf dem Konto, usw) Dein Freund legt alles offen und versichert eidesstaatlich, dass er kein Geld hat um diese Schulden zu zahlen. Die Ratenzahlungen laufen weiter. Du meinst Privatinsolvenz.

PS: Dein Freund sollte mit dem Gläubiger verhandeln, eine kleine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn es zu einer Pfändung kommt, muss er auf das zuständige Amtsgericht gehen und dort sein Geld wieder "freiboxen". Eine Lohnpfändung ist (nach meinem Wissen) bei einem gehalt von 300 € nicht möglich, der Arbeitgeber wird nichts "abgeben" wenn es dazu kommt. Möglich ist aber eine Kontopfändung. Dann ist der Gang zum Amtsgericht angesagt. Vielleicht informiert sich Dein Freund mal über ein Pfändungskonto -> http://www.schuldnerakuthilfe.com/p-konto-girokonto.html