Bekommt das Finanzamt auch die Betriebswirtschaftliche Auswertung oder nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

2 Antworten

Nein, regelmäßig nur die Umsatzsteuer Voranmeldung und nichts weiter.

Die BWA ist normalerweise nur für dich. Außer es sollen zum Beispiel vorrauszahlungen herabgesetzt werden. Dann kann man zur Begründung auch die BWA oder weitere Unterlagen mitschicken. Die BWA könntest du zb auch für die Bank brauchen wenn du einen Kredit willst

Zusammen mit der Einkommensteuererkärung einmal im Jahr wird dann natürlich eine gewinnermittlungen (Bilanz und Gut oder Einnahme Überschuss Rechnung)

Das Finanzamt erhält nur die Voranmeldung übermittelt - also weder die BWA noch die Umsatzsteuerverprobung, die automatisch durch das Buchhaltungsprogramm erstellt wird und alle relevanten Salden der Konten enthält, die zusammengefaßt in der Voranmeldung stehen, wird übermittelt.