Warum bekomme ich jetzt diesen Brief "Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung"?
Ich habe diesen Brief vom Finanzamt erhalten. Wenn ich das richtig verstehe ist das eine Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, oder?
Ich habe diese Unternehmen schon seit ca. 2 Jahren und musste noch nie so ein Formular abgeben. Kann mir jemand sagen warum ich jetzt dazu aufgefordert werde?
Vielen Dank!
UPDATE: Mein Unternehmen fällt unter die Kleinunternehmerregelung.
5 Antworten
Weil deine letzte Steuererklärung ergeben hat, dass du eine vierteljährliche Voranmeldung machen musst. (Höhe der Umsätze) Steht aber doch auch im Brief drin!
Ja, weil du schreibst, Neugründer MÜSSEN eine monatliche Voranmeldung machen. Da ist sowohl das MÜSSEN als auch das monatliche falsch!
ähm, das Umsatzsteuergesetz lesen und verstehen:
Neugründer haben die Voranmeldung monatlich abzugeben. Außer sie unterliegen den Regelungen des § 19 UStG
der Fragesteller kann dieser Regelung nicht unterliegen, da das Finanzamt ansonsten nicht zur Abgabe der Voranmeldung auffordern würde .....
Ja, lesen und verstehen!!! Wo steht den das mit der monatlichen Abgabe für Neugründer?? Lies lieber noch mal nach. Bei Neugründung hat der Unternehmer die voraussichtliche Umsätze zu schätzen, und das Finanzamt legt den Voranmeldungszeitraum fest.
Ob das nun irgendwo steht ist doch völlig Latte. Gängige Praxis seitens des Finanzamtes bei Neugründern ist aber nun mal monatliche Erhebung. Punkt. Aus. Wurzlsepp hat vollkommen recht mit seiner Aussage.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
Absatz 2 lesen ......
oder willst du mir das Steuerrecht erklären?
Moin.
Mehr als 7.500 EUR Zahllast: monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer
1.000 - 7.500 EUR Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung
bis 1.000 EUR Zahllast: keine Voranmeldung; es genügt eine Jahresumsatzsteuererklärung
Das sind die Grundlagen nach denen die Abgabetermine gelegt werden.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Umsatz, um so öfter die Voranmeldung.
Du schreibst nun das du ein Kleinunternehmer bist. Dazu eine Frage.
Siehst du dich nur als solchen oder wirst du tatsächlich als Kleinunternehmer nach §19 beim Finanzamt geführt?
Wenn du also tatsächlich als Kleinunternehmer geführt wirst, dann hast du entweder zu viel Umsatz gehabt. Oder aber das Finanzamt hat schlicht und ergreifend einen Fehler gemacht. Auch das kommt mal vor.
Wie auch immer: Das Schreiben als solches informiert dich lediglich über deine Abgabetermine. Ob berechtigt oder nicht, sei mal dahingestellt. Lässt sich locker mit deinem Finanzamt klären.
Da ich im letzten Jahr einen Umsatz von 5.270,65€ hatte und auch bisher immer als Kleinunternehmer geführt wurde müsste ich auch offiziell darunter fallen. Ich werde mich mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Tu das. Das Finanzamt ist, abgesehen vom Steuerberater, ohnehin der einzig relevante Ansprechpartner. Ich denke das wird sich völlig unproblematisch klären lassen.
Du hast das Unternehmen 2 Jahre.
Also Gründung, bzw. Kauf in 2014.
Wann hast Du denn die Steuererklärungen 2014 abgegeben?
Hast Du die Steuererklärungen 2015 abgegeben?
Auf jeden Fall musst Du nun nach Ablauf jeden Quartals eine UStVa abgeben. Bis zum 10. des auf das Ende des Quartals folgenden Monats.
Ist aber nicht schwierig. Ist ein Abfallprodukt aus Deiner Buchhaltung.
weil es das Finanzamt sagt ......
wenn du bereits seit 2 Jahren diese Firma hast und noch nie eine Anmeldung abgegeben hast, kann etwas nicht stimmen ....
Neugründer MÜSSEN monatlich eine Voranmeldung abgeben .....
Das stimmt so nicht. Es hängt vom erwarteten Umsatz ab. Kleinunternehmer müssen GAR keine Umsatzsteueranmeldung abgeben.
der Fragesteller KANN kein Kleinunternehmer sein ....
da Aufforderung auf Abgabe der Voranmeldungen ab dem 01.01.2016 vierteljährlich ....
Ihr redet aneinander vorbei. :-)
Selbstverständlich kann er Kleinunternehmer sein. Das heißt aber nicht zwangsläufig, das er auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.
Was er auch nicht tut, denn sonst wäre keine Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig.
Ich bin aber ein Kleinunternehmer. Deshalb musste ich glaube ich auch bisher die Voranmeldung nicht abgeben. Verstehe aber nicht warum jetzt. Ich habe nicht zu viel im letzten Jahr verdient
bertel:
da ich darauf hingewiesen wurde, dass ein Kleinunternehmer keine Voranmeldung abgeben muss, meint er, dass das Unternehmen den Regelungen des § 19 UStG unterliegt ....
und dieser Regelung KANN der Fragesteller nicht unterliegen, da ansonsten das Schreibem vom Finanzamt nicht gekommen wäre ...
da das Finanazmt die Abgabe der Voranmeldungen ab dem 01.01.2016 fordert KANNST du kein Kleinunternehmer sein ....
Nee mein ich nicht. Deine Behauptung Neugründer MÜSSEN ist schlicht falsch und hat nichts mit dem Fragesteller zu tun.
da sagt dummerweise aber § 18 Abs. 2 UStG etwas gaaaanz anderes .....
ein Neugründer MUSS
oder willst du mir das Steuerrecht erklären?
Wie hoch war dein Umsatz 2015?
5.270,65€
Der Umsatz?? Oder war das dein Gewinn?
Das war mein Umsatz. Der Gewinn sieht ziemlich ähnlich aus, da ich kaum ausgaben habe
Dann ruf da an und frag nach.
Wovon lebst du eigentlich? Von dem Gewinn ja wohl nicht.
Nein nein das mach ich nur nebenher. Ich hab schon noch einen richtigen Job
klasse ....
du bestätigst hiermit, dass der Fragesteller aufgrund einer abgebenen Umsatzsteuererklärung zur Abgabe der Voranmeldungen aufgefordert wird ....
aber mich weißt du auf die Kleinunternehmerregelung hin???