Als Freiberufler – wie Einkauf bei Amazon in der Umsatzsteuer-Voranmeldung behandeln?

4 Antworten

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Wie muss ich diese Bestellung bezüglich der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung fürs Finanzamt behandeln?

Wie jede andere auch. Liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor, in der deutsche USt ausgewiesen ist, kannst du die Vorsteuer ziehen.

Nehme an, dass Du kein "Freiberufler" bist, sondern Gewerbetreibender. Als solcher weist Du ja, wie es geht.

Als Unternehmer kanst du bei amazon unter Einstellungen irgendwo deine USt angeben

Noggli 
Fragesteller
 02.07.2013, 10:12

das habe ich getan und bei amazon.de meine umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben. aber ich muss den einkauf doch trotzdem in der umsatzsteuervoranmeldung angeben, oder?

restlesss  02.07.2013, 10:20
@Noggli

Durch die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird erreicht daß zum bsp.der Unternehmer seine Umsatzsteuerlast gleichmäßiger über das ganze Jahr verteilen und so Zahlungsschwierigkeiten am Ende des Jahres vermeiden kann . Daher solltest du sie mit bei deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben .

Noggli 
Fragesteller
 02.07.2013, 10:24
@restlesss

ja, und wie angeben, unter welchem posten? wie ein normaler einkauf in deutschland, da bei amazon.de bestellt – oder unter dem posten für innergemeinschaftliche erwerbe, da amazon.de wohl seinen sitz in luxemburg hat?

restlesss  02.07.2013, 10:32
@Noggli

Ich würds unter die normalen Betriebs Ausgaben buchen , kannst ja sicherheits halber nochmal beim Finanzamt nachfragen .

Noggli 
Fragesteller
 02.07.2013, 10:47
@restlesss

soeben getan und beim finanzamt nachgefragt – falls sonst noch jemand vor der frage steht: auch wenn auf der rechnung amazon luxembourg steht, solange auf der rechnung die deutsche umsatzsteuer ausgewiesen ist, wird der einkauf in der umsatzsteuervoranmeldung so behandelt, als hätte man es in deutschland eingekauft.

Ich habe es immer ganz "normal" abgerechnet, als hätte ich die Ware im Laden nebenan gekauft.

Noggli 
Fragesteller
 02.07.2013, 10:13

okay, und das finanzamt war damit auch dauerhaft einverstanden?