Ist für das Errichten eines temporären Bauzaunes um ein Grundstück herum in Baden Würtemmberg eine Genehmigung erforderlich? Wo steht das in der LBO?

3 Antworten

Ich denke §11 deines Nachbarschaftsrechtes ist hier interessanter. Über die LBO kann dir nur das zuständige Bauamt Auskunft geben. 

Rufen Sie am Montag einfach Ihr zuständiges Bauamt an?

Aus den §§ 1, 2 der LBO BW ergibt sich meiner Meinung nach das der Bauzaun keine bauliche Anlage ist und daher garnicht unter das Gesetz fällt. Das könnte allerdings der Fall werden wenn der Bauzaun zur Dauereinrichtung wird und die Betonfüsse zu schwer sind .
Als Provisorium bis du einen richtigen Zaun hast sollte der Bauzaun in Ordnung gehen.
Allerdings gibt es in §2 Abs. 1 gewisse Interpretationsmöglichkeiten  bei der genauen Definition des Begriffs "bauliche Anlagen".