Widerspruch psychiatrisches Gutachten?
Ich hatte vor zwei Wochen ein Gespräch mit einer Psychiaterin des Amtsgerichts, da ich demnächst eine gesetzliche Vetreuung bekommen soll. Die Betreuer meiner WG haben mich schon vorher vorgewahnt, da sie früher bereits Kontakt mit dieser Psychiaterin hatten. Den Betroffenen ging es wohl nach den Gesprächen mit ihr immer sehr schlecht. Ich war also schon vorbereitet und habe deshalb einen Betreuer sowie den Therapeuten meiner WG im Gespräch dabeigehabt. Die Psychiaterin ging immer wieder auf das Thema PTBS ein, obwohl ich die Fragen verneint hatte. Sie stellte generell eher komische Fragen und stellte mir auch direkt Diagnosen (innerhalb von 20min!). Mein Therapeut meinte nach dem Gespräch schon, er fand diese Frau ziemlich unmöglich.
Nun habe ich das Gutachten erhalten. Es stehen sehr viele Sachen drin, die schlicht und ergreifend unwahr sind. PTBS hat sie mir auch als feste Diagnose gestellt. Zudem hat sie mir die Diagnose Alkpholmissbrauch gestellt?! Ich trinke unregelmäßig, bzw nur auf Geburtstagen und Feiern mal, aber auch nicht allzu viel. Das habe ich ihr auch so gesagt. Zudem steht dort, ich sei intelligenzgemindert. Hinweise dafür hat sie allerdings nicht aufgeführt..
Jedenfalls bin ich, meine Betreuer, mein Therapeut und mein Psychiater sehr unzufrieden mit dem Gutachten. Nun ist meine Frage, ob ein Widersprich überhaupt möglich ist und wenn ja, wie das abläuft?
3 Antworten
Rechtsanwalt beauftragen, wird sehr teuer werden, wer soll den bezahlen ?
Ich würde dem Amtsgericht schriftlich mitteilen, was du an dem Gutachten auszusetzen hast.
Das Gutachten ist das wichtigste mittel für das Gericht, darüber macht sich das Gericht auch selber eine Meinung über dich.
Wenn du persönlich einen guten Eindruck beim Gericht hinterlässt, ist das schon mal die halbe Miete.
Außerdem muss so eine gesetzliche Betreuung ja nicht so schlecht sein, der Betreuer soll dir ja nur helfen, da , wo du nicht zurecht kommst.
Meines Wissens hat man kein anrecht auf ein zweites Gutachten, kann es aber nicht genau sagen.
Außerdem wird so eine Betreuung auch ständig über prüft, und muss nicht lebenslang bestehen.
Würde mich noch mal intessieren, wer denn bei Gericht den Antrag auf Betreuung gestellt hat und mit welcher Begründung.
Da weiss ich auch nicht weiter. In diesen Berichten von den psychiatrischen Kliniken und den Gutachten sind so viele Fehler, in der Praxis interessiert das eigentlich keinen mehr, ausser wenn es hart auf hart kommt.
bestenfalls zu einem anwalt der sich mit sowas auskennt, das klingt schon sehr dubios.
Rechtsanwalt fragen! Auf keinen Fall gefallen lassen, das ist unfassbar Frechheit, leider gibt's viele Ärzte die glauben sie sind Götter in weiß! Auf jeden Fall Erkunden! 🦋
Die gesetzliche Betreuung ist ja auch gewünscht. Der Antrag wurde von meinen Betreuern mit meiner Einwilligung gestellt. Wir möchten nur nicht, dass dieses Gutachten dann in meiner Akte liegt, da es eben viele falsche Sachen enthält.