Ordnungsamt Anzeigen/Verklagen
Geschichte gekürzt:
Bußgeldbescheid bekommen, Einspruch eingelegt und an einem Donnerstag verschickt. Ankunft des Briefes wurde gefälscht, denn der Ankunftsdatum sei an einem Sonntag gewesen. Daraufhin wurde ich mit der Begründung "Interner Fehler" vertröstet. Zwei Wochen später soll der Brief dann plötzlich doch am Dienstag (der erste Dienstag nach dem Sonntag) ohne Briefumschlag und weiteres angekommen sein (????). Leider jetzt aber außerhalb des Zeitraumes um Einspruch zu erheben. Wo kann ich diese Person melden bzw die Behörde Anzeigen oder Verklagen? Was kann ich dagegen tun? lg JC
5 Antworten
Du könntest Anzeige bei der Polizei erstatten, ich wüsste nur nicht, welchen Straftatbestand du zur Anzeige bringen willst. Was eine zivilrechtliche Klage bringen soll, erschliesst sich mir nicht. Du könntest diese jedoch beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Dein Problem stellt sich dahingehend, dass du den Beweis führen müsstest, dass dein Brief tatsächlich nicht an dem besagten Dienstag sondern früher einging. Diesen Beweis zu führen, dürfte schwierig werden, wenn du es nicht per Einschreiben verschickt hast.
Weiter wäre die Sache nur dann strafrechtlich relevant, wenn sich jemand strafbar gemacht hätte. Davon ist jedoch anhand deiner Schilderung nicht auszugehen.
Die Sache wird ja nun weiterverfolgt und du könntest auch gegen diese Schritte wiederum vorgehen. Es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit dies erfolgversprechend ist.
Das mag schon sein. Dazu müsste er jedoch nicht klagen sondern nur den nächsten Schritt abwarten und diesem widersprechen. Allerdings stellt sich auch hier die Frage des Zugangsbeweises.
Verwaltungsrecht ist es leider auch nicht, auch wenn ein Bußgeldverfahren einige Gemeinsamkeiten mit dem Verwaltungsverfahren hat. Eine Klage zum Verwaltungsgericht wäre daher auch unzulässig. Ein Bußgeldbescheid ahndet eine Ordnungswidrigkeit und ist daher Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts, das wiederum zum Strafrecht gehört. Daher ist das Amtsgericht für Einsprüche zwar schon das richtige Gericht, aber eben nicht als zivilrechtliche Instanz, sondern im Rahmen seiner Zuständigkeit für Straf- und Bußgeldsachen.
Hallo,
wer ein Schreiben verschickt, hat ggf. zu beweisen, dass und wann es angekommen ist.
Geht es jetzt um den Brief der Behörde? Oder um den Widerspruchsbrief?
Wie wurde der Brief verschickt: normaler Brief? Einschreiben? Oder ...?
Wann ist der Bescheid angekommmen? Wann wurde der Widerspruch abgeschickt?
Gruß
RHW
wann wurdfe der Bescheid zugestellt - Datum?
wann der Einspruch verschickt - Datum?
Kannst du die Zustellung nachweisen (eingeschriebener Brief)?
Leider nicht :/ Bin noch Jung und hätte nicht erwartet, dass sowas passiert.
Dann hast du leider Pech gehabt.
Deshalb schickt man solche Briefe lieber per Einschreiben/Rückschein.
Gar nichts. Falsches Rechtsgebiet. Es ist kein Zivil- sondern vermutlich Verwaltungsrecht.