KANN MAN DAS SO AND DAS FAMILIENGERICHT SCHREIBEN?

5 Antworten

nachdem ein urteil gesprochen wurde, gibt es eine frist von vier wochen in der man genügend zeit hat beschwerde oder einspruch gegen ein urteil einzulegen. sind diese vier wochen rum, ist das urteil rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. es muss erneut geklagt werden. du brauchst keinen brief aus sicht der kinder schreiben, die eigentlich nur die deinige ist. der betreute umgang ist auszuführen, bis der andere elternteil auf veränderung klagt oder nicht mehr dran teilnimmt. solange er dort den umgang sucht, sind die kinder dort hin zu bringen.

Wenn es ein Beschluss des Familiengerichts ist, ist das zulässige Rechtsmittel die Beschwerde, einzulegen innerhalb von einem Monat.

Du kannst das auch ohne Anwalt machen, indem du es zu Protokoll beim erstinstanzlichen Gericht erklärst, d. h. das Familiengericht nimmt dann deine Beschwerde auf.


Beschlüsse aus Verfahren vor dem Familiengericht werden nicht mit einem Brief angefochten. Hier hilft nur einen Anwalt mit dem Klagen gegen den Beschluss zu beauftragen.

Ist das dann Widespruch, Einspruch, Beschwerde, Klage oder was?

weder noch, ich würde "Stellungnahme zum Beschluß vom ......, Az..... schreiben.

Es ist völlig egal, wie Du das nennst.