Widerrufsrecht und 30 tägige Geld zurück Garantie?
Guten Tag zusammen,
ich habe mir einen Online Kurs gekauft den ich gerne zurück geben würde auf der Seite stand das es eine 30 tägige Geld zurück Garantie gibt aber auf dem Bestellformular stand eine Widerrufsrecht Verzichsterklärung Die man mit einem Klick bestätigen musste um das Produkt zu erwerben. (Digistore24)
bevor ich dort jetzt lange auf eine Antwort warte wollte ich euch mal fragen ob diese 30 tägige Geld zurück Garantie besteht oder nicht?
mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Die Widerrufsrecht Verzichtserklärung weist darauf hin, dass du kein gesetzliches Widerrufsrecht hast, da es sich um eine digitale Leistung handelt, die sofort bewirkt wird. Wenn vertraglich noch ein Widerrufsrecht vereinbart wurde, so gilt dieses natürlich, allerdings zu den Bedingungen, zu denen es vereinbart wurde. Das gesetzliche Widerrufsrecht setzt keinen Grund für den Widerruf voraus, bei der Geld - zurück Garantie wirst du wohl einen Grund angeben müssen.
Kann eine 30 Tage Geld zurück Garantie seriös sein, wenn das Unternehmen seinen Kunden eine Widerrufs Verzichtserklärung abverlangt?
In seinen AGB werden die Widerrufsrechte des Verbrauchers sehr ausführlich beschrieben.
Auf der Seite einfach mal etwas nach unten scrollen!
https://www.digistore24.com/page/terms
Von Verzichtserklärung stand da leider ebenso wenig, wie von 30 Tagen-Geld-Zurück-Garantie.
Mein Tipp:
Auf der Seite findest du auch das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufs-Formular.
Gut zu wissen:
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters.
Beim Widerrufsrecht hingegen handelt es sich um ein gesetzliches Recht.
Kannst du vielleicht mal einen Link zur Verzichtserklärung nennen?
Wenn du die Verzichtserklärung angeklickt hast, ist dein Widerrufsrecht wahrscheinlich erloschen.
Ob eine solche Verzichtserklärung überhaupt möglich ist, solltest du von der Verbraucherzentrale klären lassen. (oder Anwalt)
Vorsorglich würde ich aber das Girokonto im Auge behalten und Abbuchungen rückgängig machen.
So einfach mit 'ner simplen E-Mail WÄRE es gewesen, aber wenn du freiwillig eine Verzichtserklärung abgibst um eine Leistung zu erhalten, wirst du das im Nachherrein NICHT mehr abändern können !
Verbuch es unter LEHRGELDZAHLUNG !
müsste bestehen, wenn die damit werben müssen die sich im Zweifel auch daran festnageln lassen