Ware hält nicht was Sie verspricht, Reklamation nach fast 1 Monat?
Ich habe vor 1 Monat Lernametrial gekauft unteranderm sind Hörbücher dabei, auf der packung stand : " wenn Siegel beschädigt verfällt das widerrufsrecht bzw. die Garantie" Natürclich mussten die Siegel durchtrennt werden um an die Hörbücher zu kommen. Aber weder Lernscript noch Audio Cd´s halten was sie versprechen.
Habe ich die Möglichkeit auf reklamation? Immerhin ist jetzt fast 1 Monat rum?
4 Antworten
Wenn man vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, so max 14 Tage und der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei sowas das Siegel nicht beschädigt sein darf. Hast also Pech.
Man kann die Sache auch als Gewährleistung ansehen und da darf man Siegel entfernen und 14 Tage gilt nicht. Allerdings sehe ich hier keinen Mangel, sondern du findest das Produkt/ die Aufmachung schlecht. Da das Produkt aber seinen eigentlichen Zweck erfüllt, sehe ich keine Gewährleistung.
Dennoch ist das deine rein persönliche Meinung. Andere mögen damit zurechtkommen. Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung liegt eben nicht vor.
Sicherlich ärgerst du dich über das schlechte Produkt, aber ein Mangel hat es nun mal nicht.
Nachdem du in einem Kommentar schreibst, dass es als Prüfungsvorbereitung dient, müsste man entsprechend ja nach einem Jahr reklamieren können, wenn man die Prüfung nicht besteht.
Mit Lernmaterial ist es leider immer sehr schwierig. Wann immer man etwas kauft, was nicht vom eigenen Lehrer empfohlen wurde, trägt man selbst die Verantwortung für die Investition. Medien wie CDs, DVDs, etc. kann man grundsätzlich nicht zurückgeben, nachdem sie geöffnet sind, da sich ja sonst jeder kluge Mensch einfach eine Kopie des Datenträgers machen würde und anschließend gibt man die CD dann wieder zurück. Meldet halt irgendeinen Mangel, bei Amazon wird das vermutlich kaum geprüft und zack schon hat man das Material für lau.
Sofern die Bücher nicht in einem Paket mit den CDs verkauft wurden UND du sie online gekauft hast, hättest du 14 Tage Zeit gehabt um einen Mangel beim Händler zu melden und so dein Geld zurückbekommen können. Das setzt aber auch voraus, dass du bspw. nichts reingeschrieben hast.
Erfüllt die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften?
Ich denke nicht
Die Sache/Ware soll als Prüfungsvorbereitung dienen und das tut sie nicht! Der stoff ist untzureichend und die Gefahr durchzufallen liegt sehr hoch.