Widerruf bei angelblicher Maßanfertigung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst ist es richtig, dass ein Widerspruchsrecht bei einen Fernabsatzvertrag gemäß der gesetzlicher Regelung ausgeschlossen ist, sofern die Ware nach kundenspezifischen Merkmale angefertigt ist (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB).

Jedoch sind bei einer Online Bestellung über das Internet bestimmte Informationspflichten vom Unternehmen einzuhalten. Hierzu gehört es unter anderem, dass der Unternehmer auf der eigentlichen Bestellseite (Warenkorb) den Verbraucher unmittelbar vor der Angabe der eigentlichen Bestellung über die wesentlichen Merkmale der Ware informiert. Zu diesen wesentlichen Merkmalen gehört auch die Information, dass es sich hierbei um eine kundenspezifische Anfertigung handelt und eben nicht um ein sogenanntes Standardprodukt (§ 312g Abs. 2 BGB i.V.m Art 246 § 1 Nr.4 EGBGB).

Aus der jeweiligen Artikelbeschreibung auf rolloworld.de geht jedenfalls nicht eindeutig hervor, dass es sich jeweils um eine solche Maßanfertigung handelt., auch wenn der Kunde bei der jeweiligen Bestellung die entsprechende Fenstergröße eingeben muss. Hier müsste zudem ein Hinweis darauf erfolgen, dass der bestellte Artikel erst nach Eingang der Bestellung für den Kunden angefertigt wird.

Der gesetzliche Widerrufsrecht sehe ich in diesem Fall nicht als ausgeschlossen.

Wenn bei rolloworld.de bestellt wird, gelten die dortigen AGB.

http://www.rolloworld.de/content/de/Unsere-AGBs.html

Diese unterscheiden sich im Part "6 a. Widerrufsbelehrung" von dem der easy-shadow.com.

Unabhängig davon sehe ich rein von den geschilderten Tatsachen auch keine Punkte, die auf "Ausnahmen: Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ....", wobei ich fairerweise sagen muss, ich hab die Bestellung nicht bis zum Ende ausgeführt, wo ev. nochmals Aussagen zu Sonderbedingungen, Verfügbarkeit etc. kommen könnten.

skillz47  04.02.2014, 17:29

Gesetze wiegen schwerer als AGB. Wenn es sich nicht um eine Maßanfertigung handelt, dann muss ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Zustellung der schriftlichen Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt der Ware, gewährt werden.

Für mich sieht das Produkt auch aus wie ein Massenprodukt. Ich finde keinen Hinweis auf eine Maßanfertigung. Allerdings ist das nur ein Indiz und kein Beweis.

HH1887  04.02.2014, 17:31

Wenn bei rolloworld.de bestellt wird, gelten die dortigen AGB.

...

Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ....

Wobei dies keine Folge der AGB sind, sondern die AGB nur die derzeitige Rechtslage wiedergeben. Das ergibt sich so auch aus dem BGB! Die eigentliche Frage ist doch, ob es sich bei den Jalousien um Waren handelt, "die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden".

meinMeinung  04.02.2014, 17:53
@HH1887

Ich wollte damit nur sagen, wenn der Kaufvertrag nach den allg. Geschäftsbedingungen der rolloworld.de geschlossen wird, und dort von dieser "Ausnahme" keine Rede ist, wieso soll sich der Verkäufer (auch wenn er vielleicht noch zig andere Unternehmen und eShops hat) dann auf eine "fremde" AGB berufen dürfen ...

Das ganz unabhängig davon, dass ich an der Produktbeschreibung auch keine kundenindividuelle Anfertigung & DL erkennen kann.

HH1887  04.02.2014, 17:58
@meinMeinung

Ich wollte damit nur sagen, wenn der Kaufvertrag nach den allg. Geschäftsbedingungen der rolloworld.de geschlossen wird, und dort von dieser "Ausnahme" keine Rede is

Selbst wenn der Verkäufer eine "Ausnahme" in die AGB geschrieben hätte, wäre diese Ausnahme nicht wirksam!

meinMeinung  04.02.2014, 18:41
@HH1887

Worauf willst Du hinaus? Nach § 312 d IV BGB gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Warum sollte diese Klausel in einer AGB nicht wirksam sein?

skillz47  04.02.2014, 18:54
@meinMeinung

Ich seh' bei euch beiden nicht durch.

Eigentlich ist der Fall doch ganz einfach: Die AGB des Verkäufers gelten, es sei denn, ein Gesetz sagt etwas anderes aus. Wenn der Artikel keine Maßanfertigung ist (und danach sieht es aus), dann muss das Widerrufsrecht gewährt werden. Inwiefern es eine Maßanfertigung ist, muss mit dem Verkäufer geklärt werden.

presentbriefs 
Fragesteller
 04.02.2014, 20:18
@skillz47

Habe E-Mail Kontakt zum Verkäufer. Er schickt mir eine geänderte Artikelbeschreibung, wo "Maßanfertigung" draufsteht. Dabei steht es auf der Website eindeutig ohne den Hinweis. Scheint mir alles sehr unseriös zu sein.... auch wenn ich mir die anderen Kundenerfahrungen ergoogle.

presentbriefs 
Fragesteller
 04.02.2014, 21:16
@meinMeinung

weil in der Artikelbeschreibung für den Käufer nicht ersichtlich ist, dass es sich um eine Maßanfertigung handelt!

meinMeinung  04.02.2014, 21:55
@presentbriefs

@andrem1984, davon rede ich doch immer.

Das ist eine absolut unseriöse Firma! Unter dem Namen des Geschäftsführers Vassilios Zabithas sind diverse Rollo-Versandhandel registriert, absolut unseriös. Bezahlung muss per Vorkasse erfolgen, Rollos werden in falschen Abmessungen geliefert, Reklamation nicht möglich, da Mails nicht beantwortet werden und auch niemand ans Telefon geht. Auf keinen Fall bestellen bei easy shadow, rolloworld, rc-rollo (ebay-shop!), rc-sonnenschutz.de