Dropshipping - Gewerbeanmeldung (Feld 15 Tätigkeitsbeschreibung) was reinschreiben?

Onlinehandel hast du versucht?

ja habe ich

1 Antwort

Das Gewerbeamt muss wissen, WER WO WAS macht. Onlinehandel sagt gar nichts.

Du musst schon die Oberbegriffe der Waren angeben, z.B. Textilien, Elektroartikel, Lebensmittel, Kosmetika, Haushaltswaren, Spielzeug, Geschenkartikel, Drogerieartikel, Medien, Schmuck etc.

Soll ich die Artikel übernehmen die du aufgelistet hast ?

@Fernando2332

Du musst schon selbst überlegen, was für dich in Frage kommt. es gibt ja noch andere Warengruppen, wie z.B. Tiere, KFZ, Pflanzen uvm.

Sei dir aber bewusst, dass diese Angaben auch zu einer entsprechenden Überwachung (z.B. Lebenmittelaufsichtsamt) führen wird.