!WICHTIG! Autokaufvertrag mit 17!

15 Antworten

Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Dies könnte nur durch Genehmigung durch deine Eltern (§ 108 BGB) oder durch Kaufpreiszahlung aus frei verfügbaren Mitteln (§ 110 BGB) geändert werden.

Du solltest den Verkäufer auf deine Minderjährigkeit und die Unwirksamkeit des Kaufvertrages hinweisen.

Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Ohne Widerspruch deiner Eltern wäre er gültig.

Deine Eltern sollen dem Verkaufer schreiben, dass sie dem Geschäftt widersprechen und den Vertrag für unwirksam erklären.

Dann darf er gern zum Anwalt gehen ....

jurafragen  06.02.2013, 11:44

Ohne Widerspruch deiner Eltern wäre er gültig.

Nö, ohne Genehmigung der Eltern bleibt er unwirksam.

Der Vertrag ist schwebend unwirksam solange er von Deinen Eltern nicht genehmigt wird:

                            **§ 108 BGB**

Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Verweigern Deine Eltern die Zustimmung (hoffentlich!) so ist der Vertrag hinfällig.

Laß´ den Verkäufer doch zum Anwalt gehen! Der wird ihm exakt das Gleiche erklären und dafür auch noch Honorar verlangen :-)))

Jorgfried  06.02.2013, 11:41

Verweigern Deine Eltern die Zustimmung (hoffentlich!) so ist der Vertrag hinfällig.

Das sollten sie dem Verkäufer schriftlich mitteilen.

Unter 18 Jahren bis du noch nicht voll geschäftsfähig und hättest meiner Meinung nach eine Unterschrift vom Erziehungsberechtigten gebraucht.

schau mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Wenn deine Eltern also dem Kauf nicht zustimmen ist das Geschäft nach meiner Meinung rechtsunwirksam, also nichtig.

TETTET  07.02.2013, 13:36

Von Unterschrift steht da aber nichts.

Andrea1964  08.02.2013, 18:30
@TETTET

Die Zustimmung deiner Eltern; sie hätten den Vertrag mit unterschreiben müssen. Lass dir am besten von deinen Eltern ein Schriftstück unterschreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass du bei Vertragsabschluss noch nicht volljährig warst und deine Eltern, als gesetzliche Vertreter, hierzu die Zustimmung verweigern. Schreibe auch, dass der Vertrag somit rechtswidrig und unwirksam ist. Dieses Schreiben dem Verkäufer im Beisein von Zeugen oder besser als Einschreiben/Rückschein zuschicken, dass du was in der Hand hast, dass der Verkäufer das Schreiben auch wirklich bekommen hat. Nicht, dass er später sagt, er habe nie ein solches Schreiben bekommen.

TETTET  08.02.2013, 19:24
@Andrea1964

Um mich geht es nicht. Eine Unterschrift ist nicht notwendig, die einfache Zustimmung reicht.

Andrea1964  14.02.2013, 09:08
@TETTET

Ich denke mal, für die Eltern wird wohl ein kurzes Schreiben, dass sie die Zustimmung verweigern, mit Unterschrift bequemer sein, als hinzufahren und vor Zeugen dem Verkäufer des Autos zu sagen, dass sie nicht einverstanden sind. Ich bin der Meinung, schriftlich ist meist besser, als nur mündlich!

TETTET  14.02.2013, 09:12
@Andrea1964

Vielleicht hätte ich noch den Bezug angeben sollen.

sie hätten den Vertrag mit unterschreiben müssen.

Eine Unterschrift ist nicht notwendig, die einfache Zustimmung reicht.

du hast leider schon den vertrag unterschrieben !! Wenn das bei einem legalen Händler war, dann könnt ihr das über Anwalt klären, sonst wenn es illegal war dann könntest du...nunja dann inProblemen stecken er bedroht dich ja auch das is ja auch gemein... ich bin erst 12 aber ich geh schon in dir 9. Klasse (ein bischen übersprungen) deshalb weiß ich, dass du zum anwalt gehen solltest und dann das klärst eig. ist es schon zu spät...macht doch einen vertrag aus, wo das auto schon fertig ist und du bist noch minderjährig deshalb weiß ich auch nicht, ob der autokauf legal war, denn man darf glaub ich erst ab 18 einen Vertrag für was über 1000 Euro oder so unterschreiben bin mir aber nicht sicher! LG :D Laura(Candygirly2000)

Xz0c3rX 
Fragesteller
 06.02.2013, 14:06

§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. Was bringt Dan das Gesetz ?