Fällt ein Autokaufvertrag unter Vertragsrecht?

6 Antworten

ist alles nicht so kompliziert, man unterscheidet privat-, berufs- und verkehrsrechtsschutz, ggf. noch wohnungs- und grundstücksrechtsschutz

vertragsrechtsschutz ist sowohl im privatrechtsschutz (z.B. Kaufvertrag für eine neue Couch) als auch im verkehrsrechtsschutz ( hier verträge im zusammenhang mit dem kfz, z.b. der erwähnte kaufvertrag) enthalten. kurz im privatrechtsschutz ist alles was nach benzin stinkt ausgeschlossen, dafür gibt es den verkehrsrechtsschutz.

üblicherweise wird privatrechtsschutz im paket mit beruf und verkehr angeboten, in deinem fall müsstest du "verkehr" explizit ausgeschlossen haben.

du solltest dich auf jeden fall mal mit deinem vertreter in verbindung setzen, wenn du tatsächlich nur den privatrechtsschutz hast solltest du auf jeden fall den m.e. wichtigeren verkehrsrechtsschutz für die zukunft einschließen lassen.

in diesem zusammenhang solltest du ihn auch ruhig mal nach einer kulanzregelung für den aktuellen fall fragen.

auf jeden fall lass dich ausführlich beraten was in deinem vertrag versichert ist und was dir wichtig ist, wenn du gut beraten wurdest, weist du auch was versichert ist und v.a. für welche fälle du das risiko selbst tragen möchtest.

wichtig ist, daß du die risiken die dich in finanzielle schwierigkeiten bringen könntest absicherst, was darüber hinaus geht ist nice to have, kostet aber zusätzliche prämie.

wenn du noch fragen hast antworte ich gerne

JaAl11  21.11.2011, 13:15

absolut korrekt und alles sagend!

Deine Frage in der Überschrift hat nichts mit deinem Fall zu tun, denn ...

Die Antwort auf die Frage, ob ein "Autokaufvertrag" unter "Vertragsrecht" fällt, JA ist. Eindeutig. Das BGB unterscheidet nicht.

Deine Rechtschutzversicherung hat aber Recht. Sie haben sich dir gegenüber wohl nur missverständlich ausgedrückt. Schau am besten selbst in deinen Rechtschutzversicherungsvertrag, welche Leistungen abgedeckt werden! Wahrscheinlich ist das bei dir genauso wie bei meiner Versicherung: Die Rechtschutzversicherung bietet, wie z. B. eine Krankenversicherung verschiedene Leistungen an: Kostendeckungszusage für Streitfälle in Nachbarschaftsstreitigkeiten, in Arbeitnehmerangelegenheiten, ... und in Verkehrsangelegenheiten. Was die Versicherung nun im Einzelnen unter diesen Oberbegriffen versteht, steht ebenfalls in den Vertragsbedingungen. Und unter "Verkehrsangelegenheiten" subsummieren sie alles, was mit "Auto" zu tun hat (einfach ausgedrückt). Und unter "allg. Rechtschutz" (hier "Vertragsrecht" genannt) ist nach dem Ausschlussverfahren nur das abgedeckt, was die anderen Versicherungen NICHT einschließen.

So war ich neulich selbst überrascht, dass in einem ähnlich gelagerten Fall (Ich wurde auch von einem Verkäufer beim Autokauf getäuscht) tatsächlich meine Verkehrsrechtsschutzversicherung gezahlt hat und NICHT meine Privat-Rechtsschutzversicherung.

Tipp: Schließe eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung ab. Verkehrstreitigkeiten gibt es (zumindest bei mir) viel häufiger als alles andere.

holger1st  29.06.2011, 01:31

Es kommt auf den Tarif an. Wenn der Fragesteller Deinem Rat gefolgt wäre würde er jetzt schon blöd dastehen weil eben nicht alle Tarife gleich sind. Und hätte dieser den gleichen steht er (und du) in einem anderen Fall blöd da.

Der Punkt ist, zuerst mal sollte man gefragt werden was eine alle wichtig ist und ich rede nicht von pauschalen Begriffen sondern so Dinge wie ob man sich verteidigen will, wenn man unerechtigt einer Straftat beschuldigt wird, was ist Nebenklage bei Strafverfahren, wie sieht es bei vorgerichtlichen Dingen im Sozialrecht aus usw.

Nicht dass man alles braucht, aber erst wenn man gefragt wird kommt man auf das eine oder andere was einem wichtig sein könnte. Und wenn man es dann nicht will, weiss man wenigstens wessen Nase man packen kann, wenns dann doch eintritt ;-)

Also Rechtsschutz ist heikel, da muss man aufpassen mit Ratschlägen und die gehören zu den Versicherungen die sich am schwersten miteinander selbst vergleichen lassen.

kosy3  29.06.2011, 01:52
@holger1st

Es kommt weder auf den Tarif noch auf die Beratung, die evtl. hätte vor Vertragsabschluss erfolgen müssen, an, sondern einzig und allein, was in dem Vertrag steht.

Da ich den Vertrag, den der Fragesteller mit seiner Versicherung geschlossen hat, nicht kenne, habe ich gemutmaßt. Das habe ich durch den Zusatz des Wortes "wahrscheinlich" kenntlich gemacht.

Meine Mutmaßung stützt sich auf meine Erfahrungen mit Rechtschutzversicherungsverträgen. Auf der Suche nach meiner Rechtsschutzversicherung habe ich mir zahlreiche Vertragsbedingungen verschiedenster Rechtschutzversicherungen durchgelesen und kann dir versichern, so groß sind die Unterschiede nicht. Teilweise ist der Wortlaut identisch. Die Handhabung und der Umgang mit den Kunden mag unterscheidlich sein, die Vertragswerke sehen jedoch fast identisch aus.

Wieso der Fragesteller blöd dastehen würde, wenn er meinem Rat gefolgt wäre, verstehe ich nicht. Die Versicherung hat ihm doch selbst mitgeteilt, dass die Kosten gedeckt wären, wenn er eine Verkehrsrechtsschutz hätte. Und das deckt sich genau mit meinen Erfahrungen.

Ein Fall, in dem "ich blöd dastehen" werde, kann ich mir auch nicht vorstellen. Was soll das für ein "anderer Fall" sein?

Rechtsschutz ist nicht "heikel" und "aufpassen" muss man sowieso immer. Vor allen Dingen muss man den Vertrag lesen. Dann lassen sich auch Versicherungen vergleichen.

Wenn du keinen Verkehrsrechtsschutz hast, hast du schlechte Karten. Wenn du allerdings das erste Mal ein Auto gekauft hast, war das ein zusätzliches Risiko, das du erst bei der nächsten Hauptfälligkeit der Versicherung nachmelden musstest. Weise deine Anwalt darauf hin.

suzisorglos  28.06.2011, 18:20

Unfug! Rechtsschutz ist keine Haftpflicht, kennt keine Vorsorge etc. - versichert ist nur das, was vereinbart ist, und Nachmelden ist nicht. Man kann natürlich den Versicherungsschutz erweitern - das ist aber etwas anderes.

DerMakler  29.06.2011, 15:21
@suzisorglos

..und so ist es und wird es auch immer bleiben..HG DerMakler

Es gibt Dutzende unterschiedliche Verträge bei Dutzenden unterschiedlichen Versicherern mit Dutzenden Ausschlüssen für Vertragsrechtschutz. Was steht in deiner Police, was sagt dein Anwalt dazu?

Das müsste Dein Anwalt doch auch wissen.