Wettbewerbsverbot von 6 Monaten - wie berechnet sich die Karenzentschädigung?

1 Antwort

Die Karenzentschädigung muss mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Vergütung betragen. D.h. dein Gedankengang ist so nicht ganz richtig. Es geht hier um die Berechnung der monatlichen Karenzentschädigung. Basis ist die Vergütung die du monatlich zuvor erhalten hast. Dabei ist Fixum, Provision etc. zu berücksichtigen und mit einzurechnen. Ich poste dir mal ein Link der möglicherweise weitere Fragen klärt.

http://www.kanzlei-mudter.de/wettbewerbsverbot.html

schroederio 
Fragesteller
 15.08.2017, 15:19

Erstmal vielen Dank. Also bezogen auf mein Beispiel wäre es also so, dass mir bei 50.000 Euro für 6 Monate Sperre, was einem Monatslohn von 8.333,33 € enspricht, 50 % also 4166,67 € für die 6 Monate zustehen müssten.

Wenn ich in der Zwischenzeit für 3 Monate keinen zusätzlichen Verdienst habe, gibt es also genau diese Summe und für die 3 Monate mit ALG kommt das eben noch on top dazu?

Robert Mudter  15.08.2017, 16:19
@schroederio

ich mache hier keine Einzelfallberatung, aber grundsätzlich richtig gedacht