In der Sperrfrist Zeit mpu machen?

3 Antworten

Der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann stattgegeben werden, wenn die Maßnahmen ( z.B. MPU) erfolgreich absolviert wurden sind .

Also wird der Antag abgelehnt weil MPU nicht erfolgreich absolviert wurde .

Und auch weit zu früh gestellt : Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden und nicht 6 Monate .

Das Ende der Sperrfrist bedeutet also nicht automatisch die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dies kann erst mit einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrberechtigung geschehen.

Dazu müssen Sie den erforderlichen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Diese prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Fahrausweis wiederzubekommen. Meist ist dies die medizinisch-psychologische Untersuchung(MPU).

Diese fällt in der Regel an, wenn Sie den Führerschein verloren haben, weil Sie die Höchstanzahl an Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht haben. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden,

weil der Betroffene an einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit leidet, muss zusätzlich ein Abstinenznachweis erbracht werden.

Der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann stattgegeben werden, wenn die Maßnahmen erfolgreich absolviert wurden.

Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen.

Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann.

Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, und oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen.

Also wieder zur Fahrschule ab ca. 2 Füherschein weg .

Bei uns kann man 6 Monate vorher schon den Antrag auf neuerteilung stellen neue Regelung seit Dezember 2016, ist wahrscheinlich in jedem Bundesland anders wohne in NRW

alles andere was sie jetzt geschrieben habe weiß ich schon längst beschäftige mich seit meinem Unfall mit diesem Thema und meine eigentliche Frage wurde nicht beantwortet trotzdem danke

Die Sperrfrist bezieht sich auf die Ausgabe der Führerscheins, d.h. bevor die Sperrfrist nicht abläuft darf die Behörde die keinen Führerschein ausstellen.

Was du in der sperrzeit so alles tust ist egal.

Okay dann weiß ich Bescheid, vielen Dank !!

Ich stolpere ein wenig über die Formulierung "bin ich mit der Abstinenz fertig". Abstinenz ist etwas, was du eigentlich dann dauerhaft beibehalten solltest. Ansonsten wäre es eine Trinkpause.

Und zu deiner Frage: Du darfst 6 Monate vor Ende der Sperrfrist deine Fahrerlaubnis neu beantragen. Dann wird sich die Führerscheinstelle bezüglich der MPU bei dir melden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort erstmal.

Das mit der Formulierung war nur so gemeint das ich mit dem Programm fertig bin natürlich halte ich das auch danach ein !