Werkstatt handelt Fahrlässig

8 Antworten

Das kann sogar ganz gut sein dass diese Werkstatt die Räder ordnungsgemäss festgezogen hat. Fraglich ist nun ob sie den Hinweis erhalten hat dass die Räder nach 50Km nachgezogen werden müssen.

Das Problem ist dass man nicht ausschliessen kann dass sich Räder nach dem Anschrauben noch etwas setzen, durch Verunreinigungen oder Oxyd an den Auflageflächen das sich noch rausarbeitet. Deshalb ist ein Nachziehen vorgeschrieben, Kunden müssen darauf hingewiesen werden. Die Werkstatt wird aber sicherlich behaupten dies getan zu haben und da Deine Mutter nicht zum Nachziehen kam haben die Nichts falsch gemacht (zu Mindest wird man denen Nichts können).

Die meisten Reifendienste machen es daher gleich anders. Die knallen auf voller Stärke ihrer Schlagschrauber die Räder einfach fest, eigentlich maßlos zu fest (musst mal probieren eine von denen angezogene Radschraube von Hand wieder zu lösen). Die Kunden kommen ohnehin nie zum Nachziehen, so umgehen sie dass sich die Schrauben noch lösen. Hinterher sehe ich dies als Showeinlage wenn sie mit dem Drehmomentschlüssel herumknacksen, bewegt wird da keine Schraube mehr, müssten es aber.

Schraubt man Räder gewissenhaft fest, verzichtet beim Anschrauben auf den Schlagschrauber (den man bei Alufelgen eigentlich überhaupt nicht benutzen darf) und zieht die ganz sauber mit dem Drehmomentschlüssel fest kann man fast sicher sein dass die Schrauben kurze Zeit später wieder lose sind.

I. d. R. wirst Du nach einem Reifenwechsel in einer Werkstatt darauf hingewiesen, dass die Radmuttern nach ca. 50 km nachgezogen werden müssen, weil sie sich lockern könnten.

Wenn Deine Eltern nachweisen können, dass sie von der Werkstatt nicht darauf aufmerksam gemacht worden sind, haben sie möglicherweise tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung. Im Zweifel würde ich sowas aber vorher mit einem Anwalt besprechen.

Mikkey  16.05.2015, 21:29

Anspruch auf eine Entschädigung

Ja die Werkstatt muss die verlorene Schraube ersetzen.

Im Normalfall steht aber auch noch einem auf der Rechnung explizit drauf, dass man die Schrauben nach X km kontrollieren soll.

Normalerweise ist es "professionell", dass nach dem Reifenwechsel die Kunden nochmal darauf hingewiesen werden, die Schrauben nach einigen gefahrenen Kilometern SELBST nochmal nachzuziehen, weil die sich sonst lockern können.

Wenn das durch die Werkstatt erfolgt ist, haben sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und sind nicht belangbar.

Ein Straftatbestand ist hier nicht verwirklicht, zumal ja auch nichts passiert ist. Oder ist ein Schaden entstanden?

Selbst, wenn ein Sachschaden entstanden wäre, wäre das nur zivilrechtlich von Belang - eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im StGB nicht. Da müsste es schon zu einem Personenschaden gekommen sein (=> fahrl. Körperverletzung).

Sicher, dass die Werkstatt den Fehler gemacht hat ???

Hier in der Gegend gibt es "Kranke", die nachts die Radmuttern lösen !!!

Frag doch mal bei der Polizei nach, ob entsprechende Meldungen vorliegen.

ilknau  16.05.2015, 21:52

Solche Kaputtniks hab ich hier auch aktuell, :- (