Vermieter kündigt Halle aufgrund von angeblicher gewerblicher Nutzung - muss das nachgewiesen sein?


19.12.2020, 18:19

Es handelt sich um eine fristlose Kündigung. Habe ich vergessen, mein Fehler.

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegen eine fristlose Kündigung kannst du vorgehen. Dann wird er dich allerdings fristgerecht kündigen, was dir lediglich etwas Zeit verschafft.

AlexAberAnders 
Beitragsersteller
 19.12.2020, 18:10

Das würde mir schon einmal stark helfen - die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate ab dem jeweils nächsten Quartal. Wird für eine ordentliche Kündigung auch irgendein Grund benötigt, wie bei einer Wohnung?

Nemesis900  19.12.2020, 18:24
@AlexAberAnders

Nein, wenn es kein Wohnraum ist dann sind die gesetzliche Vorgaben viel lockerer. Einen Grund braucht er für ein fristgerecht Kündigung nicht.

Der Vermieter muß nicht mal einen Grund für die Kündigung angeben.

Eine Halle ist kein Wohnraum.

AlexAberAnders 
Beitragsersteller
 19.12.2020, 18:17

Mein Fehler, habe in der Grundfassung der Frage vergessen, das es sich um eine fristlose Kündigung handelt.

Für eine fristlose Kündigung wird aber dennoch ein Grund benötigt, laut Mietvertrag. Darum geht es mir, da die ordentliche Kündigungsfrist 6 Monate ab dem 1.1/1.4/1.7./1.10 beträgt.

Daher ist für mich wichtig, ob der Vermieter die gewerbliche Nutzung nachweisen muss.

Wenn du dort Autos aufarbeitest und sie wieder verkaufst, ist das selbstverständlich eine gewerbliche Tätigkeit. Für ein solches Objekt musst du natürlich eine erheblich höhere Miete zahlen. Außerdem gelten ganz restriktivere Haftungsbedingungen

AlexAberAnders 
Beitragsersteller
 19.12.2020, 19:22

Das trifft in meinem Fall definitiv nicht zu - das wäre mir viel zu stressig.

DerHans  20.12.2020, 11:28
@AlexAberAnders

So wie du deine Frage formuliert hast, ist aber genau das der Fall

Kündigen kann er ja so oder so im Rahmen des Vertrages, ganz egal ob du ein vorbildlicher Mieter bist oder nicht. Ist ja keine Wohnung, für die ein triftiger Kündigungsgrund seitens des Vermieters notwendig wäre.

Wenn es eine fristlose Kündigung ist, kannst du vllt dagegen vorgehen. Den Vermieter hindert dann immernoch nichts daran dir fristgerecht zu kündigen.

Sprich am besten mal mit deinem Vermieter. Vielleicht hat er ja einen falschen Eindruck. Oder es geht nur ums Geld.

AlexAberAnders 
Beitragsersteller
 19.12.2020, 18:16

Mein Fehler, habe in der Grundfassung der Frage vergessen, das es sich um eine fristlose Kündigung handelt.

Für eine fristlose Kündigung wird aber dennoch ein Grund benötigt, laut Mietvertrag. Darum geht es mir, da die ordentliche Kündigungsfrist 6 Monate ab dem 1.1/1.4/1.7./1.10 beträgt.

Daher ist für mich wichtig, ob der Vermieter die gewerbliche Nutzung nachweisen muss.

Callidus89  19.12.2020, 21:00
@AlexAberAnders

Naja, wenn du den Grund so annimmst, dann braucht er nichts beweisen.

Hältst du die Kündigung für nicht gerechtfertigt, da der Grund nicht zutrifft, kannst du mit dem Vermieter reden und er zieht die Kündigung zurück.

Seid ihr euch jedoch nicht einig, muss ein Gericht entscheiden, ob die fristlose Kündigung rechtens ist. Der Vermieter wird dann irgendwie glaubhaft vermitteln müssen, dass er recht hat und du müsstest glaubhaft vermitteln, dass du recht hast. Beweise/Zeugen sind natürlich hilfreicher als bloße Behauptungen.

Der Prozess kostet aber Geld. Wer das bezahlt weiß ich nicht. Ich schätze erstmal der Kläger und dann der, der den Prozess gewinnt. Sollte der Vermieter gewinnen könnten aber auch noch Kosten für dich aus Schadensersatz entstehen.

Sprich erstmal mit deinem Vermieter und solltet ihr euch nicht einig werden lass dich vom Anwalt weiter beraten.

Wenn du schon 4 Jahre Mieter der Halle bist, verstehe ich die Reaktion des VM nicht. Bislang hat er doch deine Tätigkeit geduldet.

Falls du kein Gewerbe betreibst, würde ich dies nachweisen und dem VM vorlegen.

Beim Gewerbeamt / Bürgeramt oder deiner Institution eine Bestätigung anfordern, beim FA eine Bestätigung anfordern dass du keine Steuernummer hast und du dort nicht als Gewerbetreibender eingetragen bist.

Wenn alles notwendige vorliegt noch mal mit dem VM reden. Vllt. nimmt er seine Kündigung zurück. Weiterhin gelten die Vertraglichen Bedingungen deines MV.