Werden meine Anwärterzeiten für meine Pension später berücksichtigt?

2 Antworten

Meines Wissens nach ist das so, ja

Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit ergibt sich auf § 5 BeamtVG. Wenn du dir nichts zuschulden kommen lässt, wird die Zeit als Beamter auf Widerruf angerechnet. Wenn die Ausbildung nicht im Beamtenverhältnis stattfindet, wird die Zeit allerdings nicht angerechnet.