Werden meine Anwärterzeiten für meine Pension später berücksichtigt?
Ich mache ja eine 3 Jährige Ausbildung in der öffentlichen-verwaltung. Werde auch verbeamtet.
Werden mir die 3 Jahre für meine Pension später berücksichtigt?
2 Antworten
Meines Wissens nach ist das so, ja
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit ergibt sich auf § 5 BeamtVG. Wenn du dir nichts zuschulden kommen lässt, wird die Zeit als Beamter auf Widerruf angerechnet. Wenn die Ausbildung nicht im Beamtenverhältnis stattfindet, wird die Zeit allerdings nicht angerechnet.