Werden die Strafen dazugerechnet?

3 Antworten

Es kommt darauf an, was genau Du unter "fallengelassen" verstehst?! Wurden die Verfahren nach § 170, Abs. 2 StPO eingestellt? Gab es eine Gerichtsverhandlung, die mit "Freispruch" endete?

Oder gab es nur eine Einstellung nach § 45 oder § 47 JGG? In dem Fall steht ein Eintrag darüber im Erziehungsregister und die Taten können bei späteren Verfahren berücksichtigt werden.

dazu gerechnet nicht - um Deine Tat strafrechtlich zu bewerten ( soweit es eine vergleichbare Tat sein sollte ) wird ein entsprechender Eintrag durchaus herangezogen.

Wenn sie fallen gelassen wurden nicht.

Aber Du solltest echt Mal über ein paar Dinge nachdenken.