Werden die Eltern herangezogen, wenn ein Studienabbrecher Hartz 4 beantragt?

7 Antworten

überzeugt ihn es nicht zu tun!

Bricht er sein studum ab und geht nicht sofort in einer ausbildung braucht ihr keinen unterhalt zahlen auch wen das amt das versuchen wird außerdem komt es auch darauf an ob er bei euch wieder einzieht oder eine eigene wohnung hat den zieht er ein wird er wenieger als den hartz 4 satzt bekomen.Nur wen er in einer ausbildung ist müßtet ihr wen möglcih unterhalt zahlen aber versucht ihn zu überzeugen weiterzumachen den es gibt massieg an nachteile wen man im hartz 4 bezug ist zb wird man oft als mensch dritter klasse abgestempelt und wird auch oft vom amt von oben herab behandelt.Oft wird man auch genötigt in einer zeitarbeitsfirma zu arbeiten deshalb wäre es besser ihr köntet ihn überzeugen weiterzumachen.

Bis er 27 ist, wird bei den Eltern geholt, was man holen kann.

LolaG  20.01.2015, 16:58

nicht 25?

nadannn  20.01.2015, 17:03

die antwort ist falsch. sobald kind ü18 ist, ist er für sich selbst verantwortlich. die eltern sind nur für unterhalt verantwortlich, wenn kind in seiner ersten ausbildung ist. die wird vorzeitig beendet oder abgebrochen. eltern sind raus aus der nummer sollte kind also in eigener wohnung leben, kann er getrost alg2 beantragen und die eltern sind aus der nummer raus.

sollte kind noch bei den eltern leben, dann wird es sehr schwierig aus der nummer rauszukommen. dann wird er bei nichtbezug von leistungen arbeiten gehen müssen um seinen eltern nicht weiter auf der tasche zu liegen. zudem muss er sich um krankenversicherung, lebensmittel, mietanteil etc kümmern.

weder bis 25 noch bis 27 sind die eltern für ihr kind verantwortlich.

er soll abbrechen, wenn er eine Ausbildungsstelle hat

Hart IV ist im Endeffekt: auf die faule Haut liegen..

beangato  20.01.2015, 17:34
Hart IV ist im Endeffekt: auf die faule Haut liegen

Falsch. Sehr viele Leute können nichts dafür, dass sie ALG II beziehen müssen. Von "faul" kann da keine Rede sein.

bachforelle49  20.01.2015, 17:53
@beangato

bei einem jungen Menschen ist das was anderes, als bei einem älteren Menschen, der aus der Bahn geworfen ist ..

Wenn er bei euch wohnt,noch keine 25 ist und ihr euren Bedarf nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen selber decken könnt,dann bekommt er nichts,weil er erst ab dem 25 Lebensjahr unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern einen eigenen Anspruch geltend machen könnte,weil er dann seine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet !