Hartz IV oder besser Kinderzuschlag und Wohngeld?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann man mal kurz überschlagsweise kalkulieren.
Wohnt ihr zusammen in einem Haushalt, stellt ihr automatisch eine BG wegen des gemeinsamen Kindes dar.
Unterhaltszahlungen innerhalb der BG werden nicht berücksichtigt; als Folge davon wird wahrscheinlich auch das Kinderwohngeld wegfallen, da beim KInd als Einkommen nur das KiG bleibt; Alleinerziehendenmehrbedarf fällt natürlich auch weg.
Euer Bedarf wird 2 x 323 EUR + 215 + KdU betragen = 861 + KdU
Anrechenbares Einkommen liegt bei 184 KiG + ca. 790 Erwerseinkommen (1100 netto ./. 310 Freibetrag; FB könnte u.U auch höher ausfallen).
Auf jeden Fall deckt das Einkommen euren Bedarf nicht: möglicherweise habt ihr in der Tat Anspruch auf KiZ zzgl. Wohngeld; das wird davon abhängen, ob noch eine Resthilfebedürftigkeit bleibt. Bleibt auch nur 1 EUR ungedeckter Bedarf, darf es nicht KiZ + WG werden, sondern muss ergänzend H4 werden; d.h. ihr könnt es euch nicht aussuchen.

Mit 1100 netto kommt es auf die Wohnung an. Da wärt ihr eher alle zusammen Hartz IV abhängig. Alleine die Krankenversicherung für dich und das Kind bekommt ihr nicht über Wohngeld und Kinderzuschlag.

Das erfährst du alles auf deinem Zuständigen Sozialamt!

Was hat das Sozialamt damit zu tun?

man, man, man ....

@VirtualSelf

Das Schwein hat jetzt nur einen anderen Namen bekommen. Eine Hilfeleistung für sozial Schwache ist und bleibt es trotzdem. Früher hieß es Sozialamt, morgen heißt es vielleicht schon Bundesamt für sozialen Frieden.

@bg4xkavn

Es geht nicht nur um unterschiedliche Namen, sondern um vollkommen unterschiedliche Gesetze und Leistungen.
Ein Sozialamtsmitarbeiter wird vom SGB II-Recht im Zweifel genauso wenig Ahnung haben wie ein ARGE-Mitarbeiter vom SGB XII-Recht.