Wer zahltTankfüllung bei Gebrauchtwagenkauf

11 Antworten

Offensichtlich wurde auf Tankfüllung und Kurzkennzeichen noch die Umsatzsteuer aufgeschlagen: (70,98 + 17,65) * 1,19 + 16,50 = 121,57.

Man kann sich darüber streiten, ob der Wagen bei der Übergabe denselben Tankstand wie bei der Besichtigung haben muss oder ohne Tankfüllung übergeben werden kann, aber keinesfalls besteht, wenn dies nicht explizit vereinbart war, ein Anspruch auf eine besondere Vergütung hierfür.

Ein Anspruch auf die anderen beiden Beträge besteht dann, wenn die Beschaffung des Kurzkennzeichens von dir beauftragt wurde - auch dann, wenn hierfür keine Vergütung vereinbart wurde (§ 670 BGB).

Die Rechnung für den vollen Tank halte ich ganz einfach nur für frech. Denn Du kannst Dir ja (falls der Tank ziemlich leer gewesen wäre) die günstigste Tankstelle aussuchen.

Und wofür sollen die Kurzzeitkennzeichen gewesen sein? Plus Anmeldegebühren? Probefahrt, welche nicht stattgefunden hat? (Oder war vorab eine mögliche Probefahrt abgesprochen ?) Oder hat Dir der Verkäufer den Wagen gebracht ??

Nochmal langsam: Du hast den Wagen besichtigt und gekauft. Nicht probegefahren. Sonst nichts weiter. Ok... Der Verkäufer kann Dir die Anmeldung bei der KFZ Meldestelle und die Kosten für Dein normales Kennzeichen in Rechnung stellen. Die Kosten für das Kurzkennzeichen und den Sprit betreffen Dich nur, wenn Du diesen Service ausdrücklich verlangt hast.

Das ist Verhandlungssache - du hast diese Positionen gar nicht im Sinn gehabt und deshalb hat er dir das aufgedrückt - schlechter Service.....

Auch wenn du einen Neuwagen kaufst, bekommst du keinen vollen Tank. Man kann natürlich alles verhandeln.

Wenn der Händler für dich tätig wird, will er diese zusätzliche Leistung natürlich bezahlt haben.