Wer zahlt meine Winterreifen nach unverschuldetem Unfall?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist deine Sache - die Versicherung wird sagen, du hättest dir ja einen Gebrauchtwagen mit Winterreifen kaufen können.

Hab ich mir schon gedacht...war mir nur nicht ganz sicher...dankeschön für deine antwort :o)

Frage ist doch ganz einfach zu beantworten.

Wenn Dein Auto einen Totalschaden hatte, wird der Wert Deines Fahrzeuges nach den regionalen Wiederbeschaffungskosten gerechnet. Also, gleiches Fahrzeug, gleiches Baujahr, ähnliche Ausstattung und Pflegezustand.

Wenn Du jetzt einen Modellwechsel machst, entstehen dadurch Mehrkosten, deren Verursacher Du selbst bist. Hättest Du das alte Modell weitergefahren, hättest Du doch die Winterreifen weiter nutzen können.

Das gleiche Problem hast Du doch bei jedem Modelwechsel auch ohne Unfall.

Die Kosten übernimmst Du.

das alte modell is wie gesagt totalschaden...u auf dem waren winterreifen...u die sind ja auch durch den unfall mit beschädigt worden...also hätte ich mir so oder so neue winterreifen besorgen müssen....

@Montana784

Wenn Winterreifen drauf waren, ist der Wert der Winterreifen auch im ermittelten Gutachterwert mit drin. Waren die Reifen auf dem Fahrzeug, hast Du ja noch Sommerreifen dort liegen, die Du nun nicth mehr brauchst, also das gleich in grün. Hättest Du keinen Modellwechsel gemacht, könntest Du die Sommerreifen weiterfahren und die Winterreifen hast Du erstattet bekommen. Im übrigen berechnet sich der Wiederbeschaffungspreis danach, was ein vergleichbares Fahrzeug beim Händler kostet. Ein Händler läßt immer mit sich handeln, Winter- statt Sommerreifen auf dem Wagen beim Kauf zu lassen.

Du mußt die gegnersiche Versicherung einfach nur überzeugen, dass Deine Forderung berechtigt ist. Das könnte so gelingen: Du hast Dir als Ersatz ein gleichwertiges Fahrzeug angeschafft, gleichwertig heißt, dass nicht alle Details 100%ig übereinstimmen. Denn dann hättest Du vielleicht noch ein paar Wochen weitersuchen müssen und es wären Mehrkosten für den Nutzungsausfall entstanden. Da die alten Winterräder durch den Unfall beschädigt wurden, konntest Du sie auch nicht für das neue Auto weiterverwenden. Die alten Winterreifen waren x Jahre alt, hatten ??mm Profil und daher möchtest Du (je nach Erhaltungszustand der Altreifen) z.B. 30-70 Prozent der neuen Winterreifen haben. Die Profiltiefe der Altreifen steht übrigens im Gutachten. Kosten für Felgen solltest Du nicht unbedingt geltend machen, wenn die beim Unfallauto heil waren. Und Reifen, die unbeschädigt waren, hättest Du ja theoretisch abschrauben und für das gleiche Ersatzmodell wieder verwenden können. Wer nicht fordert, kann nichts gewinnen. Grundsätzlich muß der Geschädigte ja so gestellt werden, als wenn der Unfall nicht gewesen wäre, er muß isch jedoch schadenmindernd verhalten.

Möglicherweise hätte man sich den neuen Wagen mit Winterreifen kaufen sollen.

Das macht man eigentlich immer im Winter.

Allerdings hast du dann wieder im Sommer ein großes Problem.

Nein, nur ein kleines.

Wir haben keine Sommerreifenpflicht. Darfst also mit den Schlappen fahren.

möglicherweise hätte man das machen sollen...da ich aber einen neuen pkw benötigte und der händler mir ein schnäppchen ohne winterreifen angeboten hat, habe ich in dem moment nicht darüber nachgedacht...jetzt bin ich auch schlauer...und muss mir neue winterreifen besorgen...kann man net ändern...

Du hattest an dem geschädigten PKW doch auch nur einen Satz Reifen. Oder hast du die Sommerreifen, dann auch mit zum Abwracken gegeben? Wie kann man denn so was fragen?

ja klar hatte ich an dem beschädigten pkw nur einen satz reifen...was is das denn bitte für eine aussage...wie man so etwas fragen kann??? hättest du meine frage durchgelesen, wüsstest du es...deine antwort und dein kommentar waren eigentlich unnötig...