Abwasserkanal - Dichtheitsprüfung. Nachbar Duldet nicht das mein Abwasser in seinen Kanal läuft und droht mir schriftlich meinen Zulauf zu schließen?

3 Antworten

1. Entwässerung:

Ich würde in meinen Akten die Entwässerungsgenehmigung suchen und lesen, ob Deine Art des Anschlusses vielleicht sogar vorgeschrieben wurde. Wenn Du diese Genehmigung nicht findest, würde ich beim Entwässerungsamt fragen, ob ich Einblick in "meine" Hausakte nehmen dürfte.

Wenn Du Glück hast, kannst Du dort die damals erteilte Genehmigung finden.

Die Frage ist, was die örtliche Entwässerungssatzung dazu sagt. Deshalb würde ich zum Entwässerungsamt gehen und mich dort kundig machen. Normalerweise hat jedes Grundstück einen eigenen Entwässerungs- anschluss an den Hauptkanal in der Straße. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Wichtig zu wissen ist, ob der Hausanschluss unter öffentlichem Grund eine öffentliche Leitung ist oder aber eine private (die des Nachbarn). Wenn es eine öffentliche Leitung ist, dann endet diese auch nicht an der Grundstücksgrenze sondern am Revisionsschacht direkt hinter der Grenze auf privatem Grund.

In diesem Fall würdest Du Dich wohl entspannt zurücklehnen können.

2. Bäume

Wichtig wäre zu wissen, ob es eine Baumsatzung in Deiner Stadt gibt.

Der Grenzabstand und die Höhe der Bäume sind sehr wichtig. Mit diesem Wissen würde ich in das Nachbarschaftsrecht schauen und versuchen meine Rechtslage zu ermitteln.

Es könnte sein, dass die Bäume zu dicht an der Grenze stehen. Bei uns ist es so geregelt, dass Bäume über einer bestimmten Höhe vom Nachbarn geduldet werden müssen wenn diese auf der Grenze stehen.

Andererseits würde ich mir überlegen, ob ich die Bäume vielleicht sowiso weg haben möchte, weil ich diese auch nicht mehr schön finde. In diesem Fall könnte eine gute Verhandlungsposition entstehen in der Du die Bäume opferst zugunsten des Kanalanschlusses.

Das Baumthema ist noch viel schwieriger als das Kanalthema. Bei Baumstreitigkeiten braucht man in jedem Fall einen Fachanwalt für Nachbarschaftsrecht.

Du solltest dir sehr schnell anwaltlichen Rat einholen.

Zwischenzeitlich solltest du dem Nachbarn schriftlich und per Einschreiben mitteilen, dass du die Angelegenheit anwaltlich prüfen läßt und von dir aus auf die Angelegenheit zurückkommst. Seine willkürlichen Fristen seien für dich nicht maßgebend. Für alle Schäden, die dir aufgrund irgendwelcher Aktionen von ihm entstehen, würdest du ihn haftbar halten. Außerdem möge er dir die Rechtsgundlagen (Paragraphen und Gesetze) seiner Behauptungen (Entwässerung) und Forderungen (Baumbestand) nennen. Damit hast du ihm zunächst den Ball zurückgespielt. Wenn er dir keine Rechtsgrundlage für seine Behauptungen nennen kann, sind seine Forderungen hinfällig.

Meines Wissens kann er gegen deinen Baumbestand nichts unternehmen. Die Entwässerung muß vermutlich von einer Behörde geprüft werden. Lasse dich nicht ins Boxhorn jagen. Die von ihm gesetzten Fristen sind willkürlich und bedeutungslos. Gerade bei juristischen Fragen sollten Fristen immer so bemessen sein, dass der Gegner ausreichend Gelegenheit hat, die Behauptungen durch seinen eigenen Anwalt prüfen zu lassen. Normalerweise sind solche Fristen nicht unter 4 Wochen.

Das mit den Bäumen geht ihn glaub ich nichts an sofern sie etwas von der Grenze entfernt stehen und überhaupt würde ich mir eine Rechtsanwalt nehmen