Wer zahlt die Fensterreinigung?
Hallo, wir besitzen seit einer Weile eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort wurden vor kurzem die Fenster des Treppenhauses geputzt. Das zahlt natürlich die WEG und kommt in die Nebenkosten. Die Mieter unserer Wohnung hatten dem Reinigungsdienst gesagt, dass ihr Fenster noch nie gereinigt wurde.
An der Hausseite ist ein großes Fenster (siehe Bild).
Das Fenster kann aber nicht von innen gereinigt werden. Und von unten kommt man mit ner Leiter auch nicht dran. Der Hang ist sehr steil. Der Fensterputzer hat gemeint, dass man dafür einen Hubwagen bräuchte. Das kostet dann natürlich...
Müssen wir das als Vermieter übernehmen? Ich putze meine Fenster ja auch selber... Bitte keine Vermutungen, sondern nur Antworten von Leuten, die vom Fach sind. Danke.
6 Antworten
Ein Fenster, das nicht zum Putzen zu öffnen ist und das man also von der Wohnung aus nicht ran kann, ist Bestandteil der Fassade.
Den Auftrag zur Reinigung muss die Hausverwaltung erteilen und die Kosten werden unter allen Eigentümern des Hauses aufgeteilt, da diese Fensteraußenseite nicht zum Sondereigentum des einen Wohnungsmieters gehört.
Danke für die Auszeichnung.
Wenn dein Mieter der Firma den Auftrag gibt, dann darf er das auch selbst bezahlen.
Gibst du der Firma den Auftrag, dann darfst du bezahlen.
Das dürfte her zur aussenfassade gehören, da das Fenster sich nicht öffnen lässt. Damit ist es Sache des Vermieters
Gibt es mehr solcher Fenster am Haus ?
Dann ist das Sache des Eigentümers
Das ist eindeutig Sache des Vermieters.
Ich sehe das wie (Treppen)Hausreingung an und würde die Kosten umglegen.
Nein. Das ist das Einzige.