Wer zahlt die Fensterreinigung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Fenster, das nicht zum Putzen zu öffnen ist und das man also von der Wohnung aus nicht ran kann, ist Bestandteil der Fassade.

Den Auftrag zur Reinigung muss die Hausverwaltung erteilen und die Kosten werden unter allen Eigentümern des Hauses aufgeteilt, da diese Fensteraußenseite nicht zum Sondereigentum des einen Wohnungsmieters gehört.

bwhoch2  12.10.2020, 09:58

Danke für die Auszeichnung.

Wenn dein Mieter der Firma den Auftrag gibt, dann darf er das auch selbst bezahlen.

Gibst du der Firma den Auftrag, dann darfst du bezahlen.

Das dürfte her zur aussenfassade gehören, da das Fenster sich nicht öffnen lässt. Damit ist es Sache des Vermieters

Gibt es mehr solcher Fenster am Haus ?

gary0733 
Fragesteller
 06.06.2018, 14:35

Nein. Das ist das Einzige.

Idris164  06.06.2018, 14:35
@gary0733

Dann ist das Sache des Eigentümers

Das ist eindeutig Sache des Vermieters.

Ich sehe das wie (Treppen)Hausreingung an und würde die Kosten umglegen.