laminat an manchen stellen aufgequollen,zahlt die haftplichtversicherung bei auszug?
da wir unsere wohnung leergeräumt haben,mussten wir feststellen das der laminatboden an einigen stellen beschädigt ist, wir hatten teilweise teppiche drauf, und als wir diese wegnahmen sahen wir diese stellen wo nicht so schön aussahen. laminatboden wurde immer nebelfeucht gewischt aber die teppiche sind auch gereinigt worden,jetzt denke ich halt das die teppiche durch die feuchtigkeit den laminatboden deshalb beschädigt haben.
8 Antworten
Die Frage, ob eine Privathaftpflichtversicherung für diese Schäden am Laminat aufzukommen hat, hängt zunächst davon ab, ob überhaupt ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen euch besteht.
Gemäß § 538 BGB hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen an der Mietsache, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch dieser Sache herbeigeführt wurden sind nicht zu vertreten. Wenn der Teppich also ordnungsgemäß und fachmännisch auf dem Laminatboden verlegt wurde und der Teppich beziehungsweise der Laminat vorschriftsmäßig gereinigt wurde, so wäre das Aufquellen des Laminats eine Folge des vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Der Vermieter hätte in diesem Fall keinen Schadensersatzanspruch gegen euch, sodass hier keine Haftpflichtschaden vorliegt, für den die private Haftungspflichtversicherung aufkommen müsste.
Mein Laminat war teuer ,liegt seit 1999 und sieht wie neu aus. Auch ich habe teilweilse Teppiche darauf liegen. Bei mir ist nichts aufgequollen, auch sind keine Farbunterschiede (unter dem Teppich) vorhanden. Feuchtigkeit hat sich unter dem Teppich auch nicht gebildet. Warum auch?? Kann es doch an falscher Pflege liegen? Die Haftpflicht- oder Hausratversicherung kommt leider dafür nicht auf.
Nein, das wär zu schön.
Wenn sich die Wohung in Ihrem Besitz befindet, wird eine Haftpflichtversicherung KEINE Entschädigung leisten.
War diese Wohnung gemietet, kann eine Entschädigung erfolgen wenn:
- Mietsachschäden für gemietete Wohnungen und Häuser durch Ihre Haftpflichtversichurng gedeckt sind (relativ wahrscheinlich)
UND
- Allmählichkeitsschäden nicht ausgeschlossen werden (eher unwahrscheinlich)
Genaue Informationen hierzu können Sie den Risikobeschreibungen (RBH) zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung entnehmen (nicht den Versicherungsbedingungen).
Sollten die o.g. Voraussetzungen zutreffen, wird die Versicherung den Zeitwert der beschädigten Sache ersetzen.
- also ich würde es euch /dir ja gönnen,wünschen. bin aber unsicher, ob die haftpflichtversicherung dies übernimmt, da es ja bei euch zuhausse (wohnung,die ihr gemietet habt)passierte. und aber sie würden eher für schäden aufkommen die ihr in der wohnung von freunden, bek.verwandten je verursacht hättet. -es würde mich echt interesssieren, was da rauskomt.- ob ihr also von der haftpflicht-v.pos. bescheid bekommt.