ex-frau übernimmt gemeinsame wohnung, kann sie mich dann einfach rauswerfen?

9 Antworten

Sie kann die Wohnung nicht ohne deine Zustimmung übernehmen. Schließlich hast auch du den Mietvertrag unterschrieben. Wenn sie daher damit droht, dir den Zugang zu deiner Wohnung zu verwähren, kannst du sie anzeigen, sobald sie es tatsächlich tut. Wenn sie obendrein deine Klamotten aus dem Fenster wirft, kannst du sie obendrein wegen Sachbeschädigung anzeigen.

Aber ich bin da eher derjenige, der den intelligenten Weg wählt: Rede einfach ruhig mit ihr.

schulterzuck

Senfstrudel  25.10.2014, 15:20

räusper

verwehren...mit e

Nein - Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag, mit den gleichen Rechte und Pflichten. Sie kann Dich nicht aus der Wohnung verweise oder Dir kündigen.

nun übernimmt sie ab 1.11 die wohnung,

Dazu ist Deine Zustimmung und die Zustimmung des Vermieters unbedingt erforderlich. Oder eine gemeinsame Kündigung des Mietverhältnisses und der Vermieter schließt dann mit Deiner Ex einen neuen Mietvertrag ab. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt hier 3 Mon. (gem. § 573 c BGB).

zahlt ihr alles das amt (miete und kaution).

Nach meiner Meinung ist das bestehende gemeinsame Mietverhältnis zu Zeit weder durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst, noch durch eine Kündigung wirksam beendet worden. Folglich dürftest Du weiter gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch haften, und zwar auch dann wenn Du dann ausgezogen sein wirst.

Du solltest da Du keine Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses erteilt hast, unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Ey,

laut unserer Gesetzgebung kann dass leider sein, daher sollte man sich nicht mit der falschen Frau einlassen, ich habe dafür den siebten Sinn, ich weiss wem ich trauen kann! es wird sich eine Lösung finden da bin ich sicher!

Gerhart  25.10.2014, 20:50

Welches Land? Ganz bestimmt nicht Deutschland. Unsere Gesetzgebung.. pf

Ja, sie ist laut Deiner Daarstellung ab 1.11. alleinige Mieterin und darf Dich raussetzen.

Nein, sie darf Deine Sachen nicht aus dem Fenster werfen, das wäre a) Sachbeschädigung und b) Gefährdung dritter Personen. Sie muss die Sachen vorsichtig vor die Tür setzen.

Rubensstut6  25.10.2014, 15:19
vorsichtig vor die Tür setzen, der war gut!
logen4711 
Fragesteller
 25.10.2014, 15:55

sie hat aber ohne mein einverständnis, die wohnung von dem vermieter übernommen, er ihr einfach neuen mietvertrag gemacht, das wars!!

unterschrieben hatten wir beide damals den vertrag!! ich hab keine kündigung der wohnung unterschrieben, oder selber die wohnung gekündigt!!!

mauseschnuff  25.10.2014, 16:33
@logen4711

dann dürfte der neue mietvertrag ungültig sein.

Gerhart  25.10.2014, 20:47
@mauseschnuff

Der Konjunktiv ist hier fehl am Platze.

sleepy55  26.10.2014, 20:46
@logen4711

Das ist das, was mich hier oft ärgert, diese unpräzisen Fragen bzw. Sachverhalte. Dass die Mietübernahme ohne Dein Einverständnis war geht aus der Frage nicht hervor. Das ändert natürlich die Sachlage.

sie hat aber ohne mein einverständnis, die wohnung von dem vermieter übernommen, er ihr einfach neuen mietvertrag gemacht, das wars!!

unterschrieben hatten wir beide damals den vertrag!!