Mieter hat Fenster angebrannt was muß er Zahlen.

6 Antworten

Du bekommst den Zeitwert ersetzt ! Das bedeutet das Fenster hatte schon einige Jahre auf dem Buckel ! Ein neues Fenster würde dich besserstellen gegenüber der Situation vor dem Brand ! Das ist ausgeschlossen ! Versuch es bauen zu lassen ! Lg

wenn der mieter dieses verschuldete hat ,muss er auch dafür haften und hat er keine versicherung ,muss er selbst zahlen und das fenster neu einrahmen lassen ,oder ersetzen und sehe das so ,weiß allerdings nicht ob es rechtlich auch so ist und würde mich darüber schlau machen . enttweder über die versicherung ,oder googln ,mietverein,mietverband ,wo auch immer etwas in erfahrung zu bringen ist und hoffe du kannst dich durchsetzen . viel glück und hoffe hilft.

Grundsätzlich ist der Schadenverursacher verpflichtet den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Einen Wertverlust durch ein "altes Fenster" musst du dir bei einem Haftpflichtschaden jedoch schon gefallen lassen. Bei Feuer aber kommt deine Wohngebäudevesicherung auch für das Fenster auf und nimmt dann beim Verursacher soweit möglich regress. Wer also vernünftig versichert ist hat da nichts zu befürchten. Vergleiche auf [...] Wenn der Mieter keine Privathaftpflichtversicherung hat hast du vermutlich eh ein Problem. Also prüfe das bitte bei jeder Neuvermietung und mache den Nachweis einer PHV zum Vertragsbestandteil des Mietvertrages. Mietnomanden kannst du übrigens auch versichern auf der selben Seite.

Liebe/r Underfrange ,

Fragen und Antworten dürfen auf gutefrage.net nicht dazu genutzt werden, eigene Webseiten zu bewerben oder kommerzielle Dienstleistungen anzubieten.

Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy. Die Beiträge werden sonst gelöscht und der Account gesperrt.

Herzliche Grüße, Ben vom GuteFrage.net Support

das eine ist das, was die Versicherung bezahlt, das andere ist, was du privat fordern kannst. Generell gilt als Ausgangspunkt die Wiederherstellung des alten Zustands. Das heißt, Fenster in der Luke und dicht. Diesér Zustand gilt es herzusterllen.Extras gehen auf deine Rechnung, aber das "Grundfenster geht auf Versicherung (wenn vorhanden) und Mieter (wenn grob fahrlässig)

Unsinn.

die Verasicherung zahlt immer den Zeitwert, nicht den Neuwert. ein 150 Jahre altes Haus hat ja auch nur einen gewissen Zeitwert, der aber in der Regel über dem urspünglichen Neuwert liegt.