Wer zahlt bei Eigentümerwechsel Reparatur am Gemeinschaftseigentum?
Hallo Zusammen,
ich habe hier leider einen Spezialfall, da die betreffende Eigentumswohnung bereits im Mai 2011 verkauft wurde. Bereits vor Verkauf hat die Verwaltung festgestellt, dass an mehreren Balkonen u.a. auch meinem Instandsetzungsarbeiten nötig werden, da die Drainage (Gem.eigentum) unter dem Fließenbelag (Sondereigentum) undicht sei.
Deswegen habe ich dem Kaufinteressenten damals (-->steigende Immo-Preise...!!!) 3000 Euro vom Kaufpreis nachgelassen, falls dazu noch Nachbelastungen kommen. Im Kaufvertrag wurde aber weiter nichs mehr geregelt oder erwähnt. Die übliche Klausel zu Nutzen-/Lastenübergang also. Nun ist die Reparatur aber erst 2013 endgültig notwendig geworden/ durchgeführt worden und der Käufer will die Kosten (ca 1500 Euro Eigenanteil für die betreffende Wohnung) von mir haben: Darf er das???? Ich war der Meinung, Nutzen- und Lastenübergang sind ab Eigentumseintragung beim Käufer....? Was sagt Ihr? Bitte nur antworten, wenn Ihr rechtlich sicher seid (keine Meinungen) DAAANKE!
1 Antwort
Ich bin kein Jurist, bin mir aber trotzdem sicher dass die Wohnung bereits verkauft war und deshalb alle weiteren Kosten den neuen Besitzer der Immobilie betreffen. Die Unsicherheit, die bei euch herrscht hätte vermieden werden können, wenn ihr den Kaufvertrag damals eindeutiger formuliert hättet. Leider war das nicht der Fall. Ich wünsche dir alles Gute.
Hallo vielen Dank, ich gehe auch davon aus, leider hatten wir damals einen Leukämiefall in der Familie und waren froh, dass die Wohnung schnell verkauft war....das hat man nun davon, stimmts? Aber..DANKE!